Corona-Hygienezuschlag Abrechnung GOÄ-Ziffer 245a bis Ende September verlängert

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Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger haben die Abrechnungsempfehlung für die GOÄ-Ziffer 245 analog bis zum 30. September 2021 verlängert.

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Die Abrechnungsempfehlung war eingeführt worden, um den durch die Coronapandemie in den Praxen erhöhten Hygieneaufwand finanziell auszugleichen und wäre zum 30. Juni 2021 ausgelaufen. Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens werde die Regelung nun fortgeführt, heißt es offiziell auf der Website der BÄK.  Demnach können Ärzte die GOÄ-Ziffer 245 analog weiterhin je Sitzung zum einfachen Satz in Höhe von 6,41 Euro bis Ende September abrechnen.

Die Abrechnungsempfehlung ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt  im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 245 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden. 

Die Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen sind hier nachzulesen.

 

ar/BVDD