Verheerendes Signal Ärzte erhalten keinen Cent für die Videosprechstunde

Pressemitteilung

BERLIN – Die neue Videosprechstunde wird ohne ärztliche Vergütung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) warnt vor einem verheerenden Signal für die Nutzung von neuen Medien in der ambulanten Medizin.  

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen haben sich im Bewertungsausschuss darauf geeinigt, dass lediglich eine Technikpauschale in Höhe von rund 200 Euro pro Arzt und Quartal gezahlt wird. Von dieser muss auch der Dienstanbieter für die Videoplattform honoriert werden. Es handele sich lediglich um den Ersatz eines Arzt-Patienten-Kontaktes, der bereits mit der Grundpauschale vergütet sei, lautet die Begründung des Bewertungsausschusses.  

Niemand wird ernsthaft erwarten, dass Ärzte in der Niederlassung unentgeltlich die neue Technik in ihren Praxisablauf integrieren werden. Für die Teilnahme ist eine schriftliche Einverständniserklärung jedes einzelnen Patienten erforderlich, die mit einem hohen Erklärungs- und Diskussionsaufwand in der Praxis eingeholt werden muss. Nachfragen der Patienten zum Umgang mit der Videosprechstunde müssen mit jedem Einzelnen individuell geklärt werden. Personal und Arzt sind zu schulen, neue Technik muss angeschafft, Updates am System müssen regelmäßig erlernt und verstanden werden. Die Praxisabläufe sind auf die neue Sprechstunde hin abzustimmen. Der Terminkalender muss synchronisiert werden mit den vergebenen Videosprechstundenterminen. Nicht zuletzt muss der Arzt für die im Rahmen der Videosprechstunde erhobenen Befunde und die daraus resultierenden Empfehlungen die Haftung übernehmen, ohne dass es hierfür bisher belastbare Grundlagen gibt.  

Es gehört schon eine gehörige Portion Ignoranz und Arroganz dazu, diejenigen im System, die Versorgung mit gestalten wollen und Lösungen für die drängenden Probleme der Demographie und der Landarztflucht anbieten, derart vor den Kopf zu stoßen.  

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) ist überzeugt: Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat sich mit dieser Posse von einer zukunftsorientierten Problemlösung verabschiedet. Niemandem kann geraten werden, neue Medien in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland etablieren zu wollen. Videosprechstunden werden in Zukunft wohl nur noch im privatärztlichen Sektor angeboten werden. Das gesetzte Signal wird eine verheerende Wirkung auf zukünftigen Anstrengungen für die Nutzung von neuen Medien in der ambulanten Medizin haben.  

Man darf gespannt sein, wie lange sich der Gesetzgeber, der eine bessere Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten durch Telemedizin fordert, diese Farce weiter bieten lässt.

 

wha/BVDD