Allergologie wird jetzt besonders gefördert

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Nordrhein: Kassen gleichen Unterfinanzierung teilweise aus

Eine Förderung unterfinanzierter Leistungsbereiche hatten die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die Krankenkassen bereits in den Honorarverhandlungen für 2013 im Februar dieses Jahres beschlossen. Nun haben sich die Vertragspartner auf die genaue Liste der Leistungen geeinigt.

 

Diese umfasst für Dermatologinnen und Dermatologen den Leistungsbereich Allergologie und hier die Gebührenordnungspositionen (GOP)

30110 (Allergologiediagnostik I),

30111 (Allergologiediagnostik II),

30120 (Rhinomanometrischer Provokationstest),

30121 (Subkutaner Provokationstest),

30122 (Bronchialer Provokationstest),

30123 (Oraler Provokationstest)

 

Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt außerhalb der Regelleistungsvolumen und der qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) als Zuschlag mit einem floatenden Punktwert.

 

"Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein", kommentiert der BVDD-Bundes- und Landesvorsitzende in Nordrhein, Dr. Klaus Strömer, das Ergebnis. "Diese Regelung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Regelleistungsvolumina nicht ausreichend bedient werden." Immerhin dürften sich die allergologisch tätigen Kolleginnen und Kollegen über eine Verbesserung ihrer Lage freuen.

 

Insgesamt sei die Einführung besonders förderungswürdiger Leistungen ein Schritt in die richtige Richtung. Zum 1. Oktober komme dann auch in Nordrhein die fachärztliche Grundpauschale, die für die Dermatologen ein Plus von 1,60 Euro je Behandlungsfall bringen wird.

 

Die Abrechnung der besonders geförderten Leistung soll denkbar unbürokratisch erfolgen. Eine besondere Kennzeichnung etwa als Symbolziffer sei nicht nötig, heißt es dazu aus der KVNO. Die Auszahlung der Förderung werde automatisch auf Basis der abgerechneten Gebührenordnungspositionen des EBM durchgeführt.

 

Der Förderzeitraum umfasst das gesamte Jahr 2013 und beginnt mit dem 1. Quartal 2013. Somit werden also auch bereits erbrachte Leistungen nun außerhalb der RLV honoriert.

 

Umgesetzt wird der Zuschlag mit der Quartalsabrechnung des 2. Quartals 2013 und mit der Restzahlung ausgezahlt. Für das 1. Quartal 2013 finde die Nachvergütung spätestens im Herbst 2013 statt. Die Vergütung für die förderungswürdigen Leistungen finden Praxen dann im Quartalskonto und im Quotierungs-Nachweis gesondert aufgeführt.