UV-Schutz am Arbeitsplatz Außenarbeiter können zum regelmäßigen Hautcheck

Berlinhaut+job, Hautarztnews

Arbeitnehmer in Außenberufen sind besonders gefährdet, durch UV-Strahlung Hautkrebs zu entwickeln. Eine Sozialpartnervereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ermöglicht nun, dass sich Außenarbeiter im Hinblick auf mögliche Folgen der UV-Strahlung in regelmäßigen Abständen ärztlich beraten und untersuchen lassen können.

"Arbeitsbedingte UV-Strahlung birgt gesundheitliche Risiken. Die Sozialpartnerinitiative ist ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung und Sensibilisierung der Arbeitgeber und Beschäftigten", sagte der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Jörg Böhning, anlässlich eines Treffens der Sozialpartner und Unfallversicherungsträger der Bauwirtschaft und Landwirtschaft. 

Nach Angaben des BMAS arbeiten schätzungsweise 2,4 Millionen Beschäftigte im Freien. Davon sind rund 1,8 Millionen regelmäßig intensiver Sonnenbelastung bei der Arbeit ausgesetzt. Seit dem 1. Januar 2015 sind "Plattenepithelkarzinome", auch weißer Hautkrebs genannt, und ihre Vorstufen (Aktinische Keratosen) in der Berufskrankheiten-Verordnung als Berufskrankheit Nummer 5103 aufgeführt. Bis Ende 2017 gab es bereits knapp 12.500 Anerkennungen dieser Berufskrankheit. Besonders betroffen sind Beschäftigte der Bauwirtschaft und Landwirtschaft.

Mit der Sozialpartnervereinbarung trage man Sorge dafür, dass alle betroffenen Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, sich im Hinblick auf mögliche Folgen der UV-Strahlung in regelmäßigen Abständen ärztlich beraten und untersuchen zu lassen, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. "Diese Angebotsvorsorge ist das Kernstück unserer Vereinbarung."

"Die gemeinsame Sozialpartnervereinbarung soll bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern das Bewusstsein für die Thematik schärfen. Sie flankiert die Bemühungen der Politik, kann aber eine wirksame Arbeitsschutzverordnung, die unter anderem eine Pflichtvorsorge der Arbeitgeber vorsieht, nicht ersetzen", betonte Robert Feiger, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. 

Angesichts des anstehenden Sommers und der Klimaerwärmung müsse Prävention jetzt stattfinden, so Staatssekretär Böhning. "Aufklärung und Beratung über die individuellen gesundheitlichen Risiken arbeitsbedingter Sonnenbelastung sind wichtig, noch wichtiger ist es jedoch, lange Expositionszeiten möglichst zu vermeiden." Hier sei noch Luft nach oben im Arbeitsschutz. Die Sozialpartnervereinbarung könne helfen, gute Lösungen zu finden.

Als wichtigen Schritt in die richtige Richtung bezeichnete Prof. Swen Malte John die Vereinbarung. Der wissenschaftliche Direktor und Chefarzt des Instituts für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation an der Universität Osnabrück (iDerm) hofft, dass sich weitere Branchen wie der öffentliche Dienst anschließen werden, erinnert aber gleichzeitig auch daran, dass die Dermatologen nach wie vor eine verpflichtende Vorsorge favorisieren.

Initiatoren der Sozialpartnervereinbarung sind der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Beteiligt sind außerdem der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V., der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., der Deutsche Abbruchverband e.V., der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V., der Bundesverband Gerüstbau e.V., die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V.

 

wha/BVDD