G-BA soll bis Ende 2016 kleinräumigere Bedarfsplanung schaffen
BERLIN - Gesundheitspolitiker der Koalition haben sich am Wochenende auf Änderungen am Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verständigt. Die alte Kann-Regelung zum Aufkauf von Arztpraxen in überversorgten Gebieten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen soll bleiben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde nach Angaben des ärztlichen Nachrichtendienstes beauftragt, bis Ende 2016 die Bedarfsplanung im Versorgungsstärkungsgesetz bedarfsgerechter und insbesondere kleinräumiger neu zu regeln.
Der umstrittene Aufkauf freiwerdender Arztpraxen zum Abbau von Überversorgung soll bei einem Versorgungsgrad von 110 Prozent weiter eine „Kann-Regelung“ bleiben. Erst ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent wird der Aufkauf von Arztsitzen nach den Beschlüssen am Wochenende nun zur „Soll-Regelung“. Ursprünglich sollte dies bereits bei 110 Prozent greifen. Diese Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort.
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis sagte, es könne durchaus vorkommen, dass es in grundsätzlich überversorgten Gebieten unterversorgte Teilbereiche gebe, hier müsse nachjustiert werden. Dabei gehe es vor allem auch um die ausreichende Ansiedlung von Hausärzten.
Der Gesundheitspolitiker der Unionsfraktion, Jens Spahn, erläuterte, mit den verabredeten Änderungen seien die Verhandlungen dazu abgeschlossen. „Allerdings werden wir uns angesichts der Fülle zu erarbeitender Änderungsanträge eine Woche mehr Zeit zur Beratung nehmen. Ziel ist und bleibt es, mit einem Bündel an Maßnahmen die medizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern.“