Neuer Hausarzt-EBM tritt am 1. Oktober in Kraft unter Vorbehalt
BERLIN - In einer nicht-öffentlichen Sitzung hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am vergangenen Freitag mit knapper Mehrheit dem Inkrafttreten des neuen Hausarzt-EBM zum 1. Oktober 2013 zugestimmt. Dabei traten aber offenbar Missstimmungen zwischen den KBV-Spitzen Dr. Andreas Köhler und Dipl.-Med. Regina Feldmann zutage.
Wie verschiedene Fachmedien berichten, scheint es zwischen den KBV-Vorständen Dr. Andreas Köhler und Dipl.-Med. Regina Feldmann zu knirschen. So hätten nach Angaben der Ärzte Zeitung die drei Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, Dr. Stefan Windau und Dr. Andreas Gassen, vor Eintritt in die Tagesordnung das Verhältnis der beiden Vorstände kritisch bewertet. Dabei sei von tiefer Zerstrittenheit die Rede gewesen.
Ferner hätten die VV-Vorsitzenden vor einer Sektionierung in eine Hausarzt- und eine Facharzt-KBV gewarnt. Schließlich habe man sich darauf verständigt, dass am 8. November eine Sonder-Vertreterversammlung stattfinden soll, die sich ausschließlich mit der Arbeitsweise und der Arbeitsteilung des Vorstandes befasst. Laut Ärzte Zeitung solle dabei auch erwogen werden, die Ressortstruktur zu ändern und die Arbeitsteilung nach den Kriterien Hausarzt (Feldmann) und Facharzt (Köhler) zur Disposition zu stellen.
In der anschließenden Sitzung beschloss dann die VV das Inkrafttreten des umstrittenen Hausarzt-EBM wie geplant zum 1. Oktober – allerdings mit einem deutlichen Vorbehalt: Das Gebührenwerk müsse nachverhandelt werden. Die Verbesserungen sollen bis Ende November mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart werden. Gelingt dies nicht, wird der EBM nach einem Quartal wieder außer Kraft gesetzt, so der VV-Beschluss. Zur Nachverhandlung kämen der Chronikerzuschlag, die Vorhaltepauschale, Gesprächsleistungen, Gesprächsbudget und die dafür veranschlagten Zeitvorgaben sowie die Abrechenbarkeit von Pauschalen durch einen Vertreter.
Wie KBV-Vorstand Regina Feldmann aber in einem kurzfristig am Montag anberaumten Pressegespräch laut Ärztenachrichtendienst (änd) klarstellte, könne die KBV-VV den EBM gar nicht aussetzen, da dieser vom Bewertungsausschuss beschlossen worden sei. Ändern könne ihn nur der Bewertungsausschuss selbst. Falls also Änderungsvorschläge von den Kassen nicht akzeptiert würden, müsse Professor Jürgen Wasem im Erweiterten Bewertungsausschuss eine Entscheidung treffen.
Im selben Gespräch, an dem auch KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler teilnahm, bestätigte Feldmann gegenüber dem änd, dass es bei den hausärztlichen KV-Vorständen in der KBV-Vertreterversammlung die Bestrebung gebe, in den Vergütungsverhandlungen einen besonderen Schwerpunkt auf die Hausarztbelange zu legen. Dies sei aber nicht als eine Trennung der Honorarverhandlungen zu verstehen. Eine solche würde schließlich eine Schwächung der KBV bei Verhandlungen mit der GKV bedeuten. Insofern stehe sie auch dazu, dass die hausärztlichen Belange weiterhin unter dem Dach der KBV geregelt werden.
Wie der änd weiter ausführt, äußerte sich Köhler zur EBM-Debatte nicht. Auch auf die Frage, ob der KBV-Vorstand in seiner jetzigen Zusammensetzung weiterarbeiten werde, habe er keinen Kommentar abgegeben. Feldmann habe nur darauf verwiesen, dass es sich um Wahlämter handelt und die Entscheidung hierüber bei anderen liegt.
Für eine kurzfristige Stellungnahme zu den Vorgängen gegenüber dem DEUTSCHEN DERMATOLOGEN stand die KBV im Übrigen nicht zur Verfügung.