Coronavirus Auch Patienten unter immunsupprimierender Therapie impfen

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Patientinnen oder Patienten unter immunsupprimierender oder immunmodulierender Therapie sollen gegen SARS-CoV-2 geimpft werden. Das empfiehlt die Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG). Vor der Impfung muss individuell entschieden werden, ob und gegebenenfalls wie die laufende immunsuppressive Therapie angepasst werden kann, um den besten Impferfolg zu gewährleisten.

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Derzeit sind drei Präparate in der Europäischen Union zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zugelassen.

Comirnaty™ (BioNTech/Pfizer) ist ab dem 16. Lebensjahr zugelassen, während Covid-19 Vaccine Moderna™ bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr eingesetzt werden kann. Beides sind mRNA-Impfstoffe und kodieren das Spike-Protein von SARS-CoV-2, auf das eine Immunreaktion generiert wird, die zu einem Immungedächtnis führen soll und mit der Bestimmung spezifischer Antikörper gemessen werden kann. Diese mRNA-Vakzinen werden im Abstand von drei bis vier beziehungsweise sechs Wochen zweimalig verabreicht.

Als dritter Impfstoff wurde der Vektor-basierte Impfstoff COVID-19 Vaccine Astra-Zeneca™ zugelassen. Dieser nutzt einen Adenovirus-Vektor, um die genetische Information des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 in einige Körperzellen einzuschleusen. Obwohl die Zulassung durch die EMA ab dem 18. Lebensjahr ohne Alterseinschränkung erfolgte, empfiehlt die STIKO diesen nur für Personen zwischen 18 und 64 Jahren, da für ältere Menschen keine ausreichenden Daten vorliegen. Der Abstand zwischen Erst- und Booster-Impfung beträgt bei diesem Impfstoff neun bis zwölf Wochen.

Die STIKO empfiehlt, beide Corona-Impfungen mit dem identischen Präparat durchzuführen.

Alle zugelassenen Corona-Impfstoffe sind Totimpfstoffe, diese enthalten kein infektiöses Virus und können bei Immunsupprimierten beziehungsweise Patienten unter immunsuppressiver oder immunmodulierender Therapie verimpft werden. Bezüglich Immunogenität, Sicherheit und Wirksamkeit bei Immunsupprimierten wurde keiner der Impfstoffe untersucht. Zu erwarten ist, dass die Wirksamkeit des Impfstoffes in Abhängigkeit von Art und Ausmaß der Immunsuppression beziehungsweise -defizienz eingeschränkt sein kann. Hingegen ist laut RKI in Analogie zu Totimpfstoffen nicht von einer reduzierten Sicherheit bei immunsupprimierten Patienten auszugehen.

Keines der drei empfohlenen Präparate erwähnt Immunsuppression oder immunmodulierende Therapie als Kontraindikation, jedoch liegen aus den Zulassungsstudien keine Daten zu diesen Patientengruppen vor.

Analog zu den Empfehlungen der DDG zur Durchführung immunsupprimierender oder immunmodulierender Therapien während der COVID-19-Pandemie, sollten auch für die Impfung diese Therapien weitergeführt werden. Angestrebt wird die möglichst geringste Immunsuppression zum Zeitpunkt der Impfung. In einem Anwendungshinweis, der im Bundesgesundheitsblatt 2019 mitgeteilt wurde, wird empfohlen, bei einer anti-TNF-Therapie, einer anti-IL-17 oder einer anti-IL-23 Therapie die Totimpfstoffgabe in die Mitte der Injektionsintervalle zu legen. Unter Therapie mit Azathioprin erreichte ein Großteil der Geimpften einen protektiven Serumantikörperspiegel gegen Pneumokokken und Tetanus, auch unter Methotrexat-Therapie kommt es in niedriger Dosierung zu keiner Einschränkung des Impfschutzes. Eine Ausnahme könnte eine B-Zell-Depletion mit dem monoklonalen anti-CD20-Antikörper Rituximab darstellen, der zur Therapie des Pemphigus und weiterer Autoimmunerkrankungen zugelassen ist. Sofern medizinisch machbar, sollte Rituximab pausiert werden und eine Therapieumstellung erwogen werden, um eine verbesserte Impfantwort zu ermöglichen. Unter Rituximab führten Totimpfstoffe gegen Pneumokokken oder Influenza nur zu einer reduzierte Immunantwort.

 

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft