Seit gestern steht die Petition mit der ID 70930 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages online. Mit ihr soll eine Änderung der Arzneimittelrichtlinie in Bezug auf wirkstoffgleiche Arzneimittel für die Anwendung auf der Haut (Topika) bei der Versorgung der akut und chronisch Hauterkrankten erreicht werden. Nun bleiben vier Wochen Zeit, um 50.000 Unterschriften zu erhalten. Ist das Ziel erreicht, wird eine öffentliche Anhörung eingeleitet.
„Nach etlichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern sowie Vertretern der Krankenkassen sehen wir dies als Möglichkeit an, um die Qualität in der Versorgung mit den topischen Therapien im gesetzlichen Auftrag zu gewährleisten“, erläutert Christine Schüller, Vorsitzende der Selbsthilfegemeinschaft Haut. Zurzeit muss der Apotheker ein durch den Arzt verordnetes Arzneimittel durch ein günstigeres – beispielsweise ein Generikum – austauschen, e sei denn der Arzt hat ein sogenanntes aut-idem-Kreuz auf dem Rezept gesetzt. Damit läuft der Arzt aber Gefahr, wegen unwirtschaftlicher Verordnung belangt zu werden.
„Das Gesetz zur Austauschbarkeit ärztlicher Verordnungen in Apotheken führt bei unmittelbar auf der Haut anzuwendenden Arzneimitteln bei Patienten mit Hauterkrankungen zu vielen Schäden“, so Schüller. Topika haben im Gegensatz zu festen Arzneimitteln auch bei Gleichheit der offiziellen Wirkstoffe sehr unterschiedliche Wirk- und Nebenwirkungseigenschaften. Denn hier beeinflussen auch die Begleitstoffe, die Zubereitung (Galenik) und die Darreichungsform den Therapieerfolg.
Hauterkrankungen sind häufig. In Deutschland leiden alleine 6,5 Millionen Kinder und Erwachsene an Psoriasis und Neurodermitis: Sie erhalten nach Worten der Selbsthilfegemeinschaft Haut wegen des Austauschs der Topika Mittel, die für ihr Krankheitsbild ungeeignet sind. Die Folge seien unwirksame Therapien, eine mögliche Verschlimmerung des Krankheitsbildes, höhere Allergierisiken – und am Ende höhere Kosten für die Krankenkassen.
Mit einer gesetzlichen Präzisierung könne einer Fehlleitung der Mittel entgegen gewirkt werden. „Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte deswegen den Auftrag erhalten, die Arzneimittelrichtlinie (Anlage 4) zu korrigieren. Ärztlich verordnete Topika sollten nicht länger in der Apotheke ausgetauscht werden müssen“, heißt es in der Petition.
Im vergangenen Jahr hatte der G-BA zwar die Liste derjenigen Arzneimittel erweitert, die grundsätzlich nicht in der Apotheke ausgetauscht werden dürfen, Arzneimittel für die Anwendung auf der Haut aber nicht mit aufgenommen. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologene (BVDD) und die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) hatten auf eine generelle Regelung gedrängt.
wha/BVDD