Deutschland sei das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gibt und das DiGA-Verzeichnis sei eine Weltneuheit, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Das Verzeichnis soll für Ärztinnen und Ärzte zum Digital-Lexikon werden und darüber informieren, welche Apps und digitalen Anwendungen verschrieben werden können.
Derzeit sind lediglich zwei Apps im Verzeichnis gelistet, doch der Weg für weitere Anwendungen ist damit frei. Wie das BfArM mitteilt, befinden sich aktuell 21 Anwendungen in der Prüfung. Für rund 75 Anwendungen hat das Innovationsbüro des BfArM bereits Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt. Damit werden kurzfristig weitere Anwendungen in die Prüfung und ins Verzeichnis kommen.
Die Liste ist unter diga.bfarm.de abrufbar.
ar/BVDD