Die Viactiv-Krankenkasse hat in verschiedenen KV-Regionen – beispielsweise in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz – entgegen der Absprachen aus dem Frühjahr 2022 die Regressforderungen gegen allergologisch tätige Ärztinnen und Ärzte wieder aufleben lassen. Gegenstand ist der Massenregress Anfang Februar 2022 wegen der Verordnung nicht zugelassener Therapieallergene, die aber vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Rahmen der Übergangsregelung in der Therapieallergene-Verordnung (TAV) als verordnungsfähig ausgewiesen sind.
Nach dem gemeinsamen Protest von BVDD, dem Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte und dem Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner und nach einer Klarstellung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an die Prüfstellen, dass die Verordnungen der Therapieallergene nicht zu beanstanden seien, lenkte die Viactiv am 6. April 2022 zum Teil ein. Die Kasse versprach, bei den Prüfeinrichtungen nicht auf eine Regressierung und monetäre Rückzahlung zu bestehen, sondern eine Beratung zu fordern. Aus Sicht des BVDD hat die Viactiv nun ihr Wort gebrochen.
In einem offenen Brief an den Kassen-Vorstand fordert BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski, die Regresse ein für allemal zurückzunehmen. Das komplette Schreiben zum Download: