„Wir sehen uns gezwungen, die Untätigkeit des Bundesamtes für Soziale Sicherung öffentlich anzuprangern. Es ist ein Affront, dass Ärztinnen und Ärzte bei Regressverfahren vier Wochen Zeit für eine Gegendarstellung erhalten, eine Bundesoberbehörde aber in einem eindeutigen Fall von unrechtmäßigen Regressen sieben Monate nicht reagiert und meint, die Angelegenheit aussitzen zu können“, sagt BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski. Außer einer Eingangsbestätigung der Dienstaufsichtsbeschwerde zum 1. Februar 2023 (!) mit dem Hinweis auf lange Bearbeitungszeiten wegen „Überlastung“ hat der BVDD vom BAS bis heute keine Mitteilung über den Fortgang des Verfahrens erhalten. „Ein solches Verhalten grenzt an Arbeitsverweigerung“, so von Kiedrowski.
Der BVDD fordert das Bundesamt für Soziale Sicherung auf, endlich zu reagieren und damit bei den betroffenen Dermatologinnen und Dermatologen für Verordnungssicherheit beim Einsatz von Biologika in der Psoriasistherapie zu sorgen. „Die von der SBK erhobenen Vorwürfe einer unwirtschaftlichen Verordnungsweise sind eindeutig falsch, daran gibt es aus unserer Sicht keinen Zweifel. Trotzdem sorgen sie bei Kolleginnen und Kollegen für Unsicherheit und in der Folge für eine Unterversorgung von Menschen mit Psoriasis, wenn wirksame Biologika aufgrund der Willkür einer Krankenkasse möglicherweise nicht verordnet werden“, erläutert der BVDD-Präsident. „Ein Machtwort des BAS gegenüber der Kasse könnte Abhilfe schaffen“, betont von Kiedrowski.
Die Siemens-Betriebskrankenkasse hatte Ende des letzten Jahres in zahlreichen regionalen Gemeinsamen Prüfeinrichtungen auf KV-Ebene Prüfverfahren bezüglich der wirtschaftlichen Verordnungsweise durch niedergelassene Dermatologinnen und Dermatologen eingeleitet. Dabei behauptete die Kasse, dass moderne Biologikatherapien bei Psoriasis ohne eine angeblich erforderliche Vortherapie erfolgt seien. Doch die monierten Arzneimittel haben die Zulassung als Firstline-Therapie – eine Vortherapie ist damit gar nicht notwendig.
Als Grund für die Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung hatte der BVDD einen Verstoß gegen §12 des SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot) geltend gemacht. Denn die Einleitung solcher unrechtmäßigen und unprofessionellen Prüfverfahren verursacht unnötige Kosten sowohl für die gesetzlich versicherten Beitragszahler als auch für die Ärzteschaft, da die Gemeinsamen Prüfeinrichtungen hälftig finanziert werden.
„Wir erwarten nicht nur, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung im Falle unserer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die SBK endlich seiner Aufgabe nachkommt, sondern auch, dass das BAS künftig generell schneller reagiert, insbesondere bei Belangen, die die Patientenversorgung unmittelbar betreffen“, stellt der BVDD-Präsident klar. Immerhin verspricht der Webauftritt des BAS wörtlich: „Dabei bildet neben der Durchführung von Aufsichtsprüfungen vor allem die Bearbeitung von Petitionen, Eingaben und Beschwerden einen bedeutenden Teil der Aufsichtstätigkeit.“
Über den Berufsverband der Deutschen Dermatologen
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) ist der Zusammenschluss der in Deutschland niedergelassenen Hautärztinnen und Hautärzte zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen. Der BVDD hat 3.800 Mitglieder und setzt sich aktiv für verbesserte Rahmenbedingungen zur Versorgung hautkranker Menschen ein, fördert den Nachwuchs in der Dermatologie und beteiligt sich an den großen gesundheitspolitischen Diskussionen rund um Versorgungsinnovationen, medizinischen Fortschritt und neue Technologien. Zu den klassischen Aufgaben des BVDD gehören zudem Schulungen und Weiterbildungen für seine Mitglieder.
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