„Für die teilnehmenden Hautärzte ändert sich dadurch zunächst nichts“, erläutert BVDD-Vizepräsident Dr. Steffen Gass, der den Vertrag auf Verbandsseite maßgeblich auf den Weg gebracht hatte. Bereits eingeschriebene Dermatologen können die Leistungen im Rahmen des Vertrages weiterhin bis zum 31. Dezember 2017 über die BFS health finance GmbH zu den bekannten Konditionen der TK abrechnen.
Ärzte können sich noch bis zum 31. März einschreiben. Für Patienten gilt eine längere Frist: Wer das Angebot wahrnehmen möchte, hat noch bis zum 30. Juni Gelegenheit, sich bei seinem teilnehmenden Hautarzt einschreiben zu lassen. „Kolleginnen und Kollegen, die nach dem 31. Dezember 2017 die Videosprechstunde gar nicht mehr anbieten möchten, sollten zudem daran denken, den Vertrag mit dem Technikanbieter Patientus rechtzeitig zu kündigen“, empfiehlt Gass.
Hintergrund der Beendigung des Selektivvertrages ist die Einführung der Online-Videosprechstunde als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. April 2017. Wer die OVS in seiner Praxis neu anbieten beziehungsweise als heutiger Teilnehmer am TK-Vertrag im nächsten Jahr als GKV-Leistung weiterführen möchte, erhält dafür lediglich die EBM-Vergütung in Form einer Technikpauschale ohne Honorierung der ärztlichen Leistung.
Die vom Bewertungsausschuss festgelegte Regelung ist auf deutliche Kritik des BVDD gestoßen.
wha/BVDD