Fortbildungsnachweis CME-Punkte auf 200 gesenkt

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Durch die Coronapandemie ist es Vertragsärzten nur bedingt möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und Fortbildungsnachweise zu erhalten. Daher hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossen, die erforderliche Anzahl an Fortbildungspunkten, die als Nachweis erbracht werden müssen, abzusenken.

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Statt der bisher 250 CME-Punkte ist der Nachweis von 200 Punkten erforderlich. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft und gilt zunächst bis 30. September 2020. Somit brauchen Ärzte, die in diesem Zeitraum ihren Nachweis über fachliche Fortbildungen erbringen müssen, dafür nur 200 Punkte.

Bereits im April hat das Bundesministerium für Gesundheit zugestimmt, die Frist für den CME-Punktenachweis für Ärzte um ein Quartal zu verlängern. Die Verlängerung gilt auch für Ärzte, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildung innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.

ar/BVDD