Die Abrechnungsempfehlung war eingeführt worden, um den durch die Coronapandemie in den Praxen erhöhten Hygieneaufwand finanziell auszugleichen und wäre zum 30. September 2021 ausgelaufen. Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens werde die Regelung noch bis Ende des Jahres fortgeführt, heißt es offiziell auf der Webseite der BÄK. Demnach können Ärzte die GOÄ-Ziffer 245 analog weiterhin je Sitzung zum einfachen Satz in Höhe von 6,41 Euro bis Ende Dezember abrechnen.
Die Abrechnung ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 245 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.
Die Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen sind auf der Webseite der BÄK nachzulesen.
ar/BVDD