Während die Corona-Epidemie vielerorts die dermatologischen Praxen und Kliniken lähmt, sind sowohl durch die Bundesregierung als auch durch die verschiedenen Landesregierungen Maßnahmenbündel verabschiedet worden, die zumeist tief in freiheitlichen Grundrechte eingreifen. Die gemeinsamen Gedanken des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD) un der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) dazu finden Sie im Folgenden.