Übergangsbestimmung macht Erwerb bis 31.12.2016 besonders attraktiv
BERLIN/MAXDORF – Das Zertifikat „Psoriasis“ der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDA) bescheinigt umfassende Spezialkenntnisse in der Diagnostik und Therapie der Psoriasis und Psoriasis-Arthritis. Dank einer Übergangsbestimmung, die noch bis Ende 2016 gilt, kann das Zertifikat ohne das dann erforderliche Curriculum erworben werden.
„Ab sofort kann das DDA-Zertifikat „Psoriasis“ bei der Deutschen Dermatologischen Akademie beantragt werden“, sagt Dr. Dirk Maaßen aus Maxdorf, der diesen Schritt als einer der ersten Hautärzte bundesweit bereits gemacht hat. „Dabei gilt noch bis zum 31.12.2016 eine Übergangsbestimmung“, so der Vorsitzende des Psoriasis-Praxisnetzes Süd-West weiter. Demnach kann das Zertifikat beantragt werden, wenn
a) 24 Fortbildungspunkte im Fachgebiet „Psoriasis“ innerhalb der letzten 36 Monate vor Antragstellung nachgewiesen werden können
und
b) der Antragsteller eine Erklärung unterschreibt, dass er eine leitliniengerechte Behandlung der Psoriasis durchführt und umfangreiche Erfahrung in der Therapie mit Systemtherapeutika inklusive Biologika hat .
Die Fortbildungsnachweise sind auf einem Formblatt einzutragen und in Kopie beizufügen. Zudem muss die Erklärung ausgefüllt werden. Der Nachweis der umfangreichen Erfahrung in der Therapie mit Systemtherapeutika inklusive Biologika erfolgt dabei entweder über eine Bescheinigung des PsoBest-Registers oder durch das Ausfüllen des Formulars "Nachweis Systemtherapien". „Die Bescheinigung des PsoBest-Registers erhält man, sofern man dort Patienten gemeldet hat“, erläutert Maaßen. Spätestens zwei Jahre nach Antragstellung muss die Therapieerfahrung mit Biologika nachgewiesen werden, sonst erlischt das Zertifikat vorzeitig.
Nach dem 1. Januar 2017 muss der Antragsteller an einem Curriculum „Psoriasis” teilnehmen. Das Curriculum ist aufgeteilt in 16 Fortbildungseinheiten zu 45 Minuten. Im Rahmen des Curriculums werden systematisch umfassende Kenntnisse zur Diagnostik und Therapie der Psoriasis und Psoriasis-Arthritis vermittelt. Dafür sind insgesamt 16 Fortbildungspunkte vorgesehen. Zusätzlich müssen acht weitere Fortbildungspunkte auf dem Gebiet „Psoriasis“ innerhalb der letzten 36 Monate vor Beantragung des Zertifikates und umfangreiche Erfahrung in der Therapie mit Systemtherapeutika inklusive Biologika nachgewiesen werden.
Das Zertifikat bescheinigt umfassende Spezialkenntnisse in der Diagnostik und Therapie der Psoriasis und Psoriasis-Arthritis, die über den allgemeinen hautfachärztlichen Standard hinausgehen. „Da sich auf dem Gebiet der Psoriasis stetig Neuerungen ergeben, die den Erwerb von neuem Wissen erfordern, wird die Gültigkeitsdauer des Zertifikates auf fünf Jahre beschränkt“, so der Maxdorfer Hautarzt. Danach muss das Zertifikat verlängert werden.
Für eine Rezertifizierung ist der Nachweis von 40 Fortbildungspunkten – acht pro Jahr – erforderlich. Für die Erteilung des Zertifikates erhebt die Deutsche Dermatologische Akademie eine Gebühr von 150 Euro. Die Höhe der Gebühr wurde vom Vorstand der DDA festgelegt.
Die Inhalte des Zertifikates wurden von Prof. Matthias Augustin, Leiter des Competenzzentrums für Versorgungsforschung in der Dermatologie (CVderm) und Maaßen selbst erarbeitet sowie mit Prof. Thomas Luger, Direktor der Universitätshautklinik Münster, und BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer abschließend abgestimmt. „Inhalt und geforderter Leistungsumfang für die Erlangung des Zertifikates wurden zudem auf der 7. Nationalen Versorgungskonferenz zur Therapie der Psoriasis 2015 in Hamburg mit den anderen Psoriasisnetzen in Deutschland abgestimmt“, betont Maaßen.
wha/BVDD