Aktuell | Sonderärztetag Delegierte geben grünes Licht für neue GOÄ

Gesundheitspolitik

Kritiker warnten vergeblich vor den Folgen für die Freiberuflichkeit  

BERLIN – Mit eindeutiger Mehrheit, bei nur wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen, stimmten die Delegierten auf dem außerordentlichen Ärztetag für einen Entschließungsantrag der Bundesärztekammer. Damit ist der Weg frei, die bisherigen – in Teilen der Ärzteschaft heftig umstrittenen – Verhandlungen mit dem PKV-Verband und der Beihilfe weiterzuführen.  

Der Präsident der Bundesärztekammer Prof. Frank-Ulrich Montgomery bedankte sich am Ende bei den Delegierten für das „überzeugende Votum“. Der Deutsche Ärztetag habe „der Bundesärztekammer auf beeindruckende Weise den Rücken gestärkt“, sagte er in einer ersten Presseerklärung. Dies sei ein klarer Vertrauensbeweis für den Vorstand der Bundesärztekammer und die Verhandlungsführer der BÄK, die sich seit Jahren für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einsetzen.  

Zuvor war es zu einem Schlagabtausch mit den Kritikern der neuen GOÄ gekommen. Während die BÄK-Verhandlungsführer ihre Erfolge aufzeigten, warnte Dr. Elmar Wille, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin, vor dem erblichen Einfluss, den die geplante Gemeinsame Kommission (GeKo) der Versicherungswirtschaft einräumen werde. „Im letzten Reservat freier ärztlicher Tätigkeit wird sich die GeKo als Gemeinsamer Bundesausschuss für den privatärztlichen Bereich etablieren“, so Wille. Die GeKo entscheide mit ihren verbindlichen Empfehlungen zur Analogabrechnung faktisch über die Einführung neuer Behandlungs- und Untersuchungsmethoden im privatärztlichen Bereich.“ Zudem würden durch die von der GeKo beschlossene Negativliste freie Vereinbarungen zwischen Arzt und Patienten künftig kaum noch möglich sein, fürchtet Wille.  

Seine Fundamentalkritik, für die es viel Beifall aus den Besucherrängen gab, die kein Stimmrecht hatten, fand sich im Abstimmungsergebnis jedoch nicht wieder. Willes Antrag, der die komplette Streichung aller Reformelemente in der Bundesärztekammer (BÄK) forderte, wurde in der Abstimmung mehrheitlich um seine wesentlichen Inhalte einschließlich der Begründung gekürzt. Den verbleibenden „Torso“ zog Wille schließlich zurück.  

Der mit eindeutiger Mehrheit angenommene Leitantragantrag der Bundesärztekammer beauftragt den BÄK-Vorstand damit, unter Beratung durch den Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung (BÄO) und den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) freizugeben. Dabei sollen sechs Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die neue GOÄ erfüllt weiterhin eine doppelte Schutzfunktion für Patienten und Ärzte: Durch das Festlegen ausgewogener Preise werden die Patienten vor finanzieller Überforderung geschützt und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet.  

2. Durch das Festlegen nicht unterschreitbarer Gebührensätze unter Berücksichtigung gerechtfertigter Ausnahmefälle werden die notwendigen Voraussetzungen einer menschlichen und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung gewährleistet.  

3. Das Gebührenverzeichnis der neuen GOÄ entspricht dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft. Darin noch nicht abgebildete innovative Leistungen können wie bisher ohne Verzögerung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erbracht und analog mittels gleichwertiger vorhandener Gebührenpositionen abgerechnet werden.  

4. Abweichende Honorarvereinbarungen sind weiterhin möglich.  

5. Gehalts- und Kostenentwicklungen einschließlich des Inflationsausgleichs sind bei der Festlegung der Euro-Preise der Gebührenpositionen der neuen GOÄ und deren künftig fortlaufenden Überprüfung und Anpassung in einem fairen Interessenausgleich mit den nach § 11 BÄO "zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten" zu berücksichtigen. Die Festlegung und Weiterentwicklung der Euro-Preise der neuen GOÄ soll unter Erhalt ihrer Doppelschutzfunktion auch im Vergleich mit der Anpassungshöhe und den Anpassungsintervallen anderer Gebührenordnungen freier Berufe angemessen sein.  

6. Die Bundesärztekammer verständigt sich mit dem BMG, dem PKV-Verband und der Beihilfe darauf, während der geplanten 36-monatigen Monitoringphase im Anschluss an die Inkraftsetzung der neuen GOÄ eventuelle Inkongruenzen hinsichtlich der Abrechnungsbestimmungen, der Legenden und Bewertungen der Gebührenpositionen unter Anhörung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu identifizieren und zu beheben. Die Praktikabilität und die Angemessenheit der neuen Steigerungssystematik werden überprüft und dabei festgestellte Mängel behoben. Die Ergebnisse der Prüfungen und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen werden durch die Bundesärztekammer fortlaufend veröffentlicht.  

Abschließend heißt es in dem Antrag: „Die Ärzteschaft erwartet jetzt, dass die Politik ihre Zusagen einhält. Die dringend notwendige GOÄ-Novelle darf nicht dem beginnenden Bundestagswahlkampf geopfert werden!“ Alle anderen Anträge, deren Umsetzung eine Unterbrechung der laufenden GOÄ-Verhandlungen zur Folge haben, wurden an den GOÄ-Ausschuss der Bundesärztekammer überwiesen

 

wha/BVDD