Seit Jahren fordern der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) und die Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft (DDL), den Wildwuchs unter den nicht-medizinischen Anwendern von Laser- und IPL-Geräten einzuschränken. Zurzeit werden Laser der höchsten Risikoklasse von Laien zur Entfernung von Muttermalen, Pigmentstörungen und Tattoos verwendet – obwohl medizinische Kenntnisse dafür erforderlich wären. Die gefährlichen Folgen: Wird beispielsweise ein bösartiges Pigmentmal mit einem Laser- oder IPL-Gerät „mitbehandelt“, besteht die Gefahr, dass beispielsweise Melanome nicht rechtzeitig diagnostiziert, sondern verschleppt werden und schlimmstenfalls metastasieren.
Die Gesetzeslücke, die diesen Missstand ermöglicht, soll nun durch eine Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechtes geschlossen werden. Damit werden künftig nur noch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie für plastisch-ästhetische Chirurgie beispielsweise Tatoo-Entfernungen mit dem Laser durchführen dürfen. "Die Fachverbände der Dermatologen BVDD, DDG und DDL begrüßen ausdrücklich, dass mit Artikel 4 zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) nunmehr eine Regelungslücke geschlossen wird, die in der Vergangenheit zu einer bedenklichen Ausweitung von Laser in Laienhand führte und damit zu teils erheblichen, nicht revidierbaren Schäden an der Haut", kommentiert BVDD-Vorstandsmitglied Dr. Ralph von Kiedrowski.
Die Verordnung muss noch durch den Bundesrat und kann dann Anfang 2019 in Kraft treten. Um die stringente Umsetzung der Verordnung im Interesse von Verbraucherschutz und Patientenwohl zu gewährleisten, fordern die dermatologischen Fachverbände nun in einem Positionspapier weitere Ergänzungen der Verordnung.
wha/BVDD