Ziel des TSVG ist, dass gesetzlich versicherte Patienten schneller einen Termin beim Arzt oder Psychotherapeuten bekommen sollen. Hierfür sieht das Gesetz eine Fülle an Maßnahmen vor. Welche Fachgruppen von welcher Regelung betroffen sind und wie diese vergütet werden hat die KBV in einer Praxisinformation veröffentlicht, die hier zum Download vorliegt.