Aktuell | Digitale Vernetzung E-Health-Gesetzentwurf gebilligt

Pressemitteilung

Als Erstes kommt der Versichertenstammdatenabgleich  

BERLIN – Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den sogenannten E-Health-Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt. Damit ist der Weg frei für die Abstimmung im Bundestag. Zuvor waren diverse Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen befürwortet worden.  

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Akteure im Gesundheitswesen künftig besser miteinander vernetzt werden und Patientendaten schnell abrufbar sein. Damit sollen auch in Notfällen sichere und effektive Therapien möglich werden. Der Gesetzentwurf enthält Vorgaben, Fristen, Anreize für Ärzte und Sanktionen, um das Projekt möglichst zügig umsetzen zu können.  

Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten soll nach einer Erprobungsphase ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Damit soll die Voraussetzung für die elektronische Patientenakte geschaffen werden. Ab 2018 sollen die Notfalldaten eines Patienten, beispielsweise zu Allergien oder Vorerkrankungen, auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können, falls der Patient das wünscht.  

Um Therapien für Patienten sicherer zu machen und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu verhindern, sollen Medikationspläne erstellt werden. Sie enthalten alle Informationen über die von einem Patienten eingenommenen Arzneimittel. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen künftig einen Anspruch darauf haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die eGK abrufbar sein. Ebenfalls digitalisiert werden soll die Kommunikation zwischen Ärzten sowie zwischen Medizinern und Krankenhäusern.  

Sachverständige hatten in einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass die digitale Vernetzung des Gesundheitswesens sinnvoll ist und in ihren Stellungnahmen die „Dynamik“ gelobt, die aufgrund der Fristen und Sanktionen von dem Gesetzentwurf ausgehe. Die Einführung der eGK hat zehn Jahre gedauert und bislang rund ein Milliarde Euro gekostet. Die Experten hatten in der Anhörung auch betont, dass es bei dem Projekt zentral auf die Einbindung der Versicherten ankomme, die selbst entscheiden müssten, wem sie welche Gesundheitsdaten anvertrauen.  

Online-Dienst Deutscher Bundestag 02.12.2015