Blockierern drohen weiterhin Sanktionen
BERLIN - Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, kurz E-Health-Gesetz, beschlossen. Der Entwurf enthält konkrete Fristen für den weiteren Ausbau der Vernetzung und für elektronische Anwendungen und sieht dabei neben Anreizen auch Sanktionen vor, wenn die Zeitpläne nicht eingehalten werden.
„Viel zu lang wurde schon gestritten. Jetzt gehört endlich der Patient und der konkrete Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Mittelpunkt. Deshalb machen wir Tempo durch klare gesetzliche Vorgaben, Fristen und Anreize, aber auch Sanktionen, wenn blockiert wird“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum E-Health-Gesetz.
Der Gesetzentwurf sieht nun unter anderem vor, dass ab dem 1. Juli 2016 ein Online-Abgleich der Stammdaten des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit den bei der Krankenkasse vorliegenden Angaben flächendeckend eingeführt wird. Hierfür erhalten teilnehmende Ärzte einen Vergütungszuschlag. Ärzte, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen, müssen ab dem 1. Juli 2018 pauschale Kürzungen der Vergütung hinnehmen. Zudem sollen Ärzte, die Arztbriefe sicher elektronisch übermitteln, 2016 und 2017 eine Vergütung von 55 Cent pro Brief erhalten. Spätestens ab 2018 werden elektronische Briefe jedoch nur noch vergütet, wenn für die Übermittlung die Telematikinfrastruktur genutzt wird.
In einer ersten Stellungnahme bemängelte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, dass die Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten in den Arztpraxen stattfinden soll. „Beim Versichertenstammdaten-Abgleich handelt es sich eigentlich um eine ureigene Verwaltungsaufgabe der Krankenkassen“, so der KBV-Chef. Mit Blick auf die IT-Infrastruktur zweifelte er zudem daran, dass die Industrie in der Lage sei, ihre Aufgaben zeitgerecht zu erledigen. „Daraus folgende Verzögerungen dürfen nicht einzelnen Beteiligten wie beispielsweise den Ärzten angelastet werden, indem etwa die Haushalte der beteiligten Körperschaften sanktioniert werden“, so Gassens Forderung. Jetzt geht der Kabinettsentwurf des E-Health-Gesetzes in die parlamentarische Abstimmung.