Der Vertrag gilt in den Bundesländern Hessen, Saarland, Berlin, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Dort haben vom 1. August 2017 an die Versicherten der Viactiv-Krankenkasse ab dem Alter von 18 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres alle zwei Jahre die Möglichkeit, eine Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung bei einem teilnehmenden Hautarzt vornehmen zu lassen. Bei Versicherten ab 35 Jahren bleibt es bei der gesetzlichen Regelung mit einer Zweijahres-Frequenz.
Zudem enthält der neue Vertrag eine ergänzende Bestimmung, nach der Versicherte der Viactiv-Krankenkasse altersunabhängig nach einer Transplantation aufgrund des erhöhten Hautkrebsrisikos Anspruch auf eine halbjährliche Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs haben. „Dies ist bereits der dritte Sondervertrag, den der BVDD mit einer Krankenkasse geschlossen hat, der das erhöhte Hautkrebsrisiko von Transplantierten mit dichteren Vorsorgeintervallen berücksichtigt“, freut sich BVDD-Vizepräsident Dr. Steffen Gass, der für den Berufsverband die Vertragsverhandlungen geführt hat. Ähnliche Verträge bestehen bereits mit der Bahn-BKK und der Novitas-BKK. Vergütet wird die Leistung im Viactiv-Vertrag mit 30 Euro, eingeschlossen darin sind die Kosten für die gegebenenfalls medizinisch notwendige auflichtmikroskopische Untersuchung.
Zum Leistungsumfang zählen unter anderem die vollständige Dokumentation der Untersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben, die umfassende Beratung des Versicherten über das Ergebnis der Untersuchung sowie der „Hinweis auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen“. Zudem soll insbesondere bei den Risikogruppen der Organtransplantierten und der Außenarbeiter wie Dachdecker, Bauarbeiter und Briefträger eine „intensive bedarfsgerechte Beratung durchgeführt werden“, wie es im Vertragswerk heißt.
Wie bei den anderen Verträgen auch erfolgt die Abrechnung ausschließlich über die den BVDD-Mitgliedern bekannte BFS health finance GmbH (BFS) als Dienstleister. Hierzu ist seitens des Hautarztes eine schriftliche Beauftragung von BFS für die Abrechnung der Facharztverträge erforderlich.
Versicherte, die das neue Angebot ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen wollen, sind nach den Bestimmungen des Bundesversicherungsamtes verpflichtet, eine Teilnahmeerklärung zu unterzeichnen. Hautärzte mit Viactiv-Versicherten unter ihren Patienten müssen diese entsprechend aufklären und einschreiben.
wha/BVDD