Der Preis soll nach Angaben der Stiftung das Interesse und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für die Kinderdermatologie stärken, weshalb sowohl eine konkrete Publikation als auch das persönliche Engagement des Bewerbers für die Kinderdermatologie bei der Preisvergabe berücksichtigt werden. Der Preis wird auf einer kinderdermatologischen Veranstaltung im Herbst 2019 in München überreicht.
Es gelten folgende Regeln für die Bewerbung:
- Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung jünger als 40 Jahre alt sein.
- Der Bewerber kann sich mit einem in den Jahren 2015 bis 2019 publizierten oder zur Publikation angenommenen Artikel zu einem spezifisch kinderdermatologischen Thema bewerben. Nicht spezifisch kinderdermatologische Arbeiten, zum Beispiel ausschließlich zu Immunologie, Genetik, Histologie oder anderen Themenfeldern, können nicht berücksichtigt werden. Die Veröffentlichung muss in einer angesehenen medizinischen Fachzeitschrift mit Begutachtungsverfahren erfolgt sein.
- Die eingereichte Arbeit kann klinischer oder experimenteller Natur sein, zum Beispiel eine Fallserie, eine Originalarbeit oder ein Übersichtsartikel, aber kein Editorial oder einfacher Fallbericht.
- Der Bewerber soll die Ergebnisse selbstständig erarbeitet oder die Patienten selbst mitbetreut haben.
- Der Bewerber ist verpflichtet, vor Einreichung der Arbeit das Einverständnis der Koautoren zur Bewerbung einzuholen.
- Gemeinsame Bewerbungen oder Bewerbungen von Gruppen können nicht berücksichtigt werden.
- Die Arbeit darf nicht für einen anderen Preis eingereicht werden oder worden sein.
- Der aussagekräftige Lebenslauf des Bewerbers sollte ein nachhaltiges Interesse auf dem Gebiet der Kinderdermatologie erkennen lassen.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juli 2019. Bewerbungen müssen per E-Mail eingereicht werden bei: m.gerathewohl@deutsche-stiftung-kinderdermatologie.de.
red/BVDD