GOÄ-Reform GOÄ-Entwurf vorläufig abgelehnt

Gesundheitspolitik

BÄK sieht weiteren Diskussionsbedarf beim Leistungsverzeichnis 

BERLIN – Paukenschlag in Berlin: Das Präsidium der Bundesärztekammer hat die Vorlage zur neuen GOÄ abgelehnt. Der NAV-Virchow-Bund begrüßt, dass die „Notbremse gezogen“ wurde. 

Die Bundesärztekammer bestätigte, dass „der Vorstand der Bundesärztekammer den aktuellen Diskussionsstand zum Leistungsverzeichnis der GOÄneu eingehend erörtert und weiteren Diskussionsbedarf festgestellt hat“. Eigentlich stand die Beschlussvorlage zur Abstimmung in der Präsidiumssitzung an. Der Entwurf sollte dann mit allen Legenden und Bewertungen an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet werden.  

Die erste Reaktion auf die Entwicklung kam vom Bundesvorsitzenden des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich: „Offenbar haben sich in der Nacht alle Vorstandsmitglieder gegen das vorgelegte Verhandlungsergebnis ausgesprochen und die Notbremse bei einer insgesamt verunglückten GOÄ-Novelle gezogen. Diese Entscheidung ist richtig, wenn auch damit die Chancen auf eine überfällige GOÄ-Reform zunächst in Ferne gerückt sind“, so der Verbandschef.  

Jetzt müsse es darum gehen, in einem transparenten und gemeinsamen Vorgehen zwischen Bundesärztekammer und Berufsverbänden den Karren aus dem Dreck zu ziehen. „Dafür müssen die Verbände endlich umfassend über den Stand der Verhandlungen und dabei insbesondere die Legenden und Bewertungen informiert werden“, forderte Heinrich. Die Zusage dafür liege seit dem Verbändegespräch am 8. März vor. „Wir gehen davon aus, dass das Versprechen eingehalten wird. Für die jetzt erforderlichen Nachverhandlungen stehen die Berufsverbände jedenfalls bereits. Nur so kann ein vollständiges Debakel bei der GOÄ-Novelle abgewendet werden. Die Aufarbeitung der bisherigen ärztlichen Verhandlungsführung ist Sache der Bundesärztekammer und muss dringend intern geklärt werden. Spätestens beim Deutschen Ärztetag in Hamburg werden die Delegierten Antworten verlangen.“

Auch der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa), Lars F. Lindemann, nahm Stellung zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. „Wir sind froh, dass der Vorstand der Bundesärztekammer verstanden hat, dass der vorgelegte Entwurf den berechtigten Interessen der Ärzteschaft nicht nutzt sondern schadet“, erklärte er. Damit sei die ‚Chefsache GOÄ‘ des Ärztekammerpräsidenten Montgomery auf ganzer Linie gescheitert. „Jetzt rächt sich, dass die Fachabteilung im eigenen Haus über Jahre hinweg personell ausgeblutet wurde. Die Ärzteschaft konnte dem PKV-Verband und McKinsey nichts Adäquates entgegensetzen. Zusätzlich wurden die Fachverbände konsequent nicht beteiligt“, so Lindemann weiter.  

Der SpiFa gehe nach wie vor davon aus, dass die Zusage der Bundesärztekammer steht und die Verbände nun den aktuellen Stand der GOÄ, insbesondere die Leistungslegenden und -bewertungen erhalten. Die Fachverbände müssten nachvollziehen können, wie es zu der Entscheidung des Vorstandes der Bundesärztekammer gekommen sei. Danach würden die Berufsverbände das Gesamtpaket analysieren und sich anschließend endgültig äußern.

„Spät, aber nicht zu spät wird damit die Forderung der Allianz der Ärzteverbände und des Deutschen Hausärzteverbandes auf dem außerordentlichen Deutschen Ärztetages vom 23. Januar 2016 für Nachverhandlungen erfüllt“, unterstrich Lindemann. Dort wurde dieser Antrag knapp mit 109 zu 98 Stimmen abgelehnt.  

 

wha/BVDD