Zahlreiche Eingriffe wie Hautkrebsoperationen müssen in den dermatologischen Praxen auch während der Corona-Pandemie durchgeführt werden. Ebenso machen chronische Hauterkrankungen wie Schuppenflechte zurzeit keine Pause. „Die Versorgung unserer Patienten ist in der momentanen Ausnahmesituation mit einem deutlich erhöhten Hygieneaufwand in den Praxen verbunden. Das gilt selbstverständlich auch für privatversicherte Patienten. Deshalb erwarten wir vom Verband der Privaten Krankenversicherung eine schnelle und unbürokratische Erstattung der gestiegenen Kosten“, so BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer. Er verweist auf eine Lösung, die zwischen PKV und Zahnärzten getroffen worden ist. Demnach können Zahnärzte ab sofort für jede Sitzung eine Corona-Hygiene-Pauschale in Höhe von 14,23 Euro abrechnen. „Die rasche Hilfe für Zahnärzte muss auch für andere Fachgruppen möglich sein“, betont Strömer.
Eine solche Hygienepauschale wäre nach Ansicht des BVDD ein erster sinnvoller Schritt, mit dem die PKV ihrer Verantwortung für die ambulante Versorgung nachkommen könnte. „Die Signale, die bislang von den privaten Krankenversicherungen zur Stützung des ambulanten Bereichs in der Coronakrise kommen, reichen nicht aus“, so der BVDD-Präsident. Bis jetzt hat die PKV nur zugesagt, sich an den Mehrkosten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu beteiligen. „Unter den schwierigen Bedingungen der COVID-19-Pandemie geraten auch dermatologische Praxen zunehmend in wirtschaftliche Bedrängnis. Deshalb sollte sich auch die PKV schnellstmöglich an Stützungsmaßnahmen für die ambulante ärztliche Versorgung beteiligen“, fordert der BVDD-Präsident. Brechen Strukturen langfristig weg, führt dies erfahrungsgemäß zu höheren Kosten für alle Beteiligten.
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