„Die gewissenhafte Versorgung von Menschen mit beruflichen Hauterkrankungen hat in den dermatologischen Praxen einen hohen Stellenwert“, fasst Prof. Swen Malte John die Ergebnisse einer aktuellen Online-Umfrage unter den Mitgliedern des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD) zusammen*. Demnach betrachtet rund die Hälfte der teilnehmenden Hautärzte die Versorgung von Patienten mit berufsbedingten Hauterkrankungen als einen wichtigen Bestandteil ihrer Praxis. Nur vier Prozent halten die Früherkennung und Behandlung von beruflich bedingetn Hautproblemen für „uninteressant“.
„Die Umfrage zeigt auch, dass die behandelnden Dermatologen sich als Anwälte ihrer Patienten verstehen, die diesen helfen, die Ansprüche, die sie an die gesetzliche Unfallversicherung haben, umzusetzen“, erläutert Prof. John weiter. So geben 72 Prozent der befragten Hautärzte an, regelmäßig einen sogenannten Hautarztbericht (s. Kasten) zu erstatten, 20 Prozent machen dies gelegentlich. Prof. Swen Malte John leitet die Universitätshautklinik Osnabrück und ist Initiator der jährlichen bundesweiten Aktionswoche „Haut&Job“, bei der dieses Mal vom 13.-17. November Hautärzte bundesweit über richtigen Hautschutz am Arbeitsplatz aufklären und sich als kompetente Ansprechpartner für Betroffene präsentieren.
„40 Prozent aller Meldungen beruflicher Erkrankungen in Deutschland gehen auf das Konto Haut. Das gibt uns Dermatologen eine besondere Verantwortung, die wir auch wahrnehmen“, betont der Osnabrücker Dermatologe. Dazu zählt unter anderem die Kenntnis der vielfältigen Angebote im Rahmen des sogenannten Hautarztverfahrens. „Hierzu gehören – neben einer umfassenden Betreuung durch den behandelnden Dermatologen – auch ergänzende Angebote wie Hautschutzseminare und gegebenenfalls eine stationäre Kurmaßnahme“, erläutert Prof. John. So kennen laut der BVDD-Umfrage 85 Prozent der Befragten Dermatologen Hautschutz-Schulungsseminare und 80 Prozent stationäre Heilverfahren. Die häufigsten berufsbedingten Krankheitsbilder, die Hautärzte zu sehen bekommen, sind durch Feuchtarbeit ausgelöste Handekzeme, Kontaktallergien und durch UV-Strahlung verursachter heller Hautkrebs, der seit dem 1. Januar 2015 als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt ist.
„Werden bei einem Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung frühzeitig alle Register gezogen, die dem Hautarzt bei der Behandlung zur Verfügung stehen, können die Betroffenen in den allermeisten Fällen in ihrem angestammten Beruf bleiben“, unterstreicht Prof. John. Das bestätigen die Umfrageergebnisse: 76 Prozent der Befragten erleben selten oder nie, dass Patienten mit berufsbedingten Hauterkrankungen ihren Beruf aufgeben müssen. Werden die Behandlungskosten im Rahmen des Hautarztverfahrens von den Unfallversicherungsträgern übernommen, unterliegt die Therapie nicht der Budgetierung der gesetzlichen Krankenversicherung. „Leider weiß bisher nur ein kleiner Teil der betroffenen Patienten, wie umfangreich die ihnen heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Prävention sind. Der behandelnde Dermatologe kann hierüber im Detail aufklären“, erläutert Prof. John. Gleichzeitig fordert er mit Blick auf das hohe Risiko für hellen Hautkrebs bei Arbeitern in Außenberufen zu mehr Anstrengungen in Sachen Prävention durch die Betriebe auf.
„Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat alle Arten der UV-Strahlung als krebserregend eingestuft – und zwar in die gleiche Gruppe wie Plutonium und Arsen“, hebt Prof. John hervor. Vor diesem Hintergrund sei der Arbeitsschutz für Menschen, die draußen tätig sind, häufig nur „rudimentär“. „Hier gibt es einfache und zielgerichtete Möglichkeiten für einen besseren UV-Schutz. Diese durchzusetzen ist ein großes Anliegen der Dermatologie“, so Prof. John. Seinen Angaben zufolge prüft zurzeit das Bundesarbeitsministerium, ob man Menschen, die berufsbedingt UV-Strahlung ausgesetzt sind, das Angebot macht, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, um frühzeitig einen Lichtschaden an der Haut zu erkennen.
Ob Handekzem, Kontaktallergie oder heller Hautkrebs: Der erste Weg sollte für Betroffene zum Hautarzt führen. Weitere Informationen zu berufsbedingten Hauterkrankungen, ihre Vermeidung und den Schutz des Arbeitsplatzes, gibt es im Internet unter www.haut-und-job.de
Der Hautarztbericht
Hautärzte und Betriebsärzte haben die Möglichkeit, bei Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung einen Hautarztbericht an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) zu schicken. Er enthält wichtige Befunde und Untersuchungsergebnisse, auf deren Grundlage der Hautarzt einen Behandlungsauftrag durch die BG bekommt. So können berufliche Hautbelastungen frühzeitig erkannt und behandelt sowie vorbeugende Hautschutzmaßnahmen ergriffen werde.
Das Hautarztverfahren
Das Hautarztverfahren bietet Ärzten und Unfallversicherern den Rahmen, effektiv einer berufsbedingten Hauterkrankung vorzubeugen, damit der Betroffene seinen Beruf weiter ausüben kann. Es wird auf der Grundlage des Hautarztberichtes eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass durch die berufliche Tätigkeit eine Hauterkrankung entsteht, erneut auflebt oder sich verschlimmert.
wha/BVDD