Anpassung des Orientierungswertes als erster Beratungspunkt
BERLIN – Die Honorarverhandlungen für die rund 165.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten haben begonnen. In den Verhandlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geht es wie jedes Jahr im Sommer darum, wie viel Geld die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr für die ambulante Versorgung bereitstellen.
Zum Auftakt wurde nach KBV-Angaben im Bewertungsausschuss über die Anpassung des Orientierungswertes und damit der Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen beraten. Ein weiteres Thema sei der Behandlungsbedarf gewesen. Steigt dieser, müssen die Krankenkassen laut Gesetz mehr Geld für die Versorgung bereitstellen.
Kriterien für den Behandlungsbedarf sind die Krankheitslast, das Alter und Geschlecht der Bevölkerung. Der Bewertungsausschuss berechnet dazu jedes Jahr regionale diagnose- und demografiebezogene Veränderungsraten. Auf deren Basis verhandeln ab Herbst auf regionaler Ebene die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen über die Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung im Jahr 2017.
Erwartungsgemäß fassten die Verhandlungspartner auf Bundesebene zu beiden Punkten noch keine Beschlüsse. Beim Orientierungswert, für dessen Anpassung die Entwicklung der Praxiskosten entscheidend ist, wurde zunächst die Datengrundlage gesichtet, hieß es aus der KBV. Beim Behandlungsbedarf ging es um das sogenannte Klassifikationsmodell, mit dem die diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten ermittelt werden. Der GKV-Spitzenverband wollte an dem Bewertungsmodell kurzfristig Änderungen vornehmen, was die KBV nach eigenen Angaben verhindern konnte.
Die nächste Sitzung des Bewertungsausschusses findet am 31. August statt. Dann soll sowohl ein Beschluss zum Klassifikationsmodell für die Veränderungsraten in den Jahren 2017 und 2018 gefasst werden als auch über die Höhe des Orientierungswertes für das kommende Jahr weiter verhandelt werden. Dieser beträgt aktuell 10,4361 Cent.
KBV/wha