Niedergelassene Dermatologen und Klinikärzte können sich mit bereits bestehenden, aber auch mit Projekten, die kurz vor dem Start stehen, bewerben.
Dazu zählen beispielsweise:
- innovative Ansätze zur Patientenversorgung
- Initiativen in der dermatologischen Prävention und Gesundheitserziehung
- neue dermatologische Diagnose- und Behandlungsansätze
- Übertragung von Forschungsergebnissen in den hautärztlichen Versorgungsalltag
- Strategien zur Vernetzung über Fach- beziehungsweise Sektorengrenzen hinaus
- Digitalisierung (Telemedizin, Apps u. ä.) dermatologischer Gesundheitsleistungen
- Entwicklung neuer hautärztlicher Leistungen, auch außerhalb der GKV
- Innovationen im Management von Klinik/Praxis (Praxismarketing, Finanzierungsstrategien, Mitarbeiterführung, Prozessmanagement u. ä.)
- Ökologie und Nachhaltigkeit im Versorgungsalltag von Praxis/Klinik
Eine Jury aus Vertretern des BVDD und Mitgliedern des unabhängigen Steuerungs-Gremiums der Professor Paul Gerson Unna Akademie wird über den Gewinner entscheiden. Der Innovationspreis wird am 21. März 2020 im Rahmen der Fachtagung „DERM 2020“ in Frankenthal verliehen.
Der Weg zur Bewerbung
Interessierte Bewerber sind eingeladen, ihr Konzept allgemein verständlich vorzustellen. Die Bewerbung für den Innovationspreis kann bei der Pressestelle des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen e.V. eingereicht werden. Sie bietet auch Hilfestellung bei der Aufbereitung der Bewerbungsunterlagen.
Einsendeschluss ist der 31. Januar 2020
Stichwort „Innovationspreis“
Wilhelmstraße 46
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 77 62 520
Fax: 02251 77 62 505
E-Mail: s.adams@bvdd.de
Ausschreibungsunterlagen: