GKV-VSG und PrävG Kabinett bringt Gröhes Gesetzespläne auf den Weg

Gesundheitspolitik

Grünes Licht für Versorgungsstärkungsgesetz und Präventionsgesetz

BERLIN - Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat in der letzten Kabinettssitzung vor der Weihnachtspause die Entwürfe zum Versorgungsstärkungesetz (GKV-VSG) und zum Präventionsgesetz (PrävG) auf den Weg gebracht. Die Inhalte beider Gesetze sind schon länger bekannt –und zum Teil umstritten. Änderungen gab es in der Kabinettsdiskussion nicht mehr.

„Gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnorts sein“, sagte Gröhe nach der Kabinettssitzung zu seinem GKV-VSG. Versorgung müsse dort stattfinden, wo sie benötigt werde. Dazu gehören dem Minister zufolge unter anderem Ärzte auf dem Land sowie die zeitnahe Vermittlung von Facharztterminen. Gleichzeitig sollten mit dem Innovationsfonds gezielt Projekte gefördert werden, die neue Wege in der Versorgung beschreiten. Die Stärkung sektorenübergreifender Versorgungsformen ist aus Gröhes Sicht „eine gute Nachricht dafür, dass sich unser Gesundheitssystem fortschrittlich weiterentwickelt“.

Auch das Präventionsgesetz wurde vom Kabinett beschlossen. „Es geht darum, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen“, erklärte Gröhe. Das Präventionsgesetz verbessere die Grundlagen dafür, dass Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe der Sozialversicherungsträger und der Akteure in Ländern und Kommunen gestaltet werden. dazu sollen unter anderem die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung mehr als verdoppelt werden, sodass die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Mit den Leistungen der Pflegekassen von rund 21 Millionen Euro für die Unterstützung gesundheitsförderlicher Verhältnisse in den Pflegeeinrichtungen stehen damit zukünftig insgesamt jährlich etwa 511 Millionen Euro der Kranken- und Pflegekassen für primärpräventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.

Nun bedürfen beide Gesetze noch der parlamentarischen Bestätigung. Dieses Gesetzgebungsverfahren könne sich durchaus noch hinziehen, machte Gröhe nach Angaben des Ärztlichen Nachrichtendienstes änd deutlich. Er sei aber zuversichtlich, dieses im Sommer abschließen zu können. Am Beispiel der aus fachärztlicher Sicht stark umstrittenen Terminservicestellen verdeutlichte Gröhe laut änd, wann erste Auswirkungen spürbar würden. Voraussichtlich im Juli 2016 müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen sie eingerichtet haben. Im übrigen seien die geplanten Servicestellen ein „Schub nach vorne“, wenn es um die Patientenzufriedenheit gehe. „Wir wollen Ärgernisse abstellen“, sagte Gröhe, räumte aber zugleich ein, dass „vieles auch durch Absprachen unter den Praxen geregelt werden“ könne.