KBV-Chef Köhler nach Infarkt in der Klinik

Gesundheitspolitik

Vertreterversammlung leitet Abwahlverfahren gegen KBV-Spitze ein

BERLIN - Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hat am vergangenen Wochenende einen Herzinfarkt erlitten. Am Freitag zuvor war auf einer Sonder-Vertreterversammlung der Streit zwischen ihm und dem zweiten Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann über eine mögliche Trennung der KBV in einen hausärztlichen und fachärztlichen Bereich eskaliert.

Auf der nicht-öffentlichen Sonder-Vertreterversammlung der KBV am 8. November hatte Feldmann laut Angaben des Ärztlichen Nachrichtendienstes (änd) einen von externen Juristen angefertigten Vorschlag für eine geänderte Geschäftsordnung der KBV vorgelegt. Diese hätte eine Sektionierung der KBV in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Bereich zur Folge gehabt, mit jeweils einem eigenen Vorstand an der Spitze. Das Ziel sollte eine Parität zwischen dem haus- und dem fachärztlichen Versorgungsbereich sein. Nachdem der Antrag mit nur 16 Stimmen die Mehrheit deutlich verfehlt habe, hätten etliche hausärztliche Delegierte den Saal verlassen. „Trotzdem blieb die Vertreterversammlung beschlussfähig“, erklärte Dr. Stefan Windau, stellvertretender Vorsitzender der KBV-Vertreterversammlung, in einer Mitteilung der KBV.

 

Köhler habe energisch dagegen gehalten und seinerseits mit einem Antrag für eine einheitliche KBV, ohne starke Trennung der Versorgungsbereiche, plädiert. Mit seinem Antrag verband der KBV-Chef zusätzlich die Vertrauensfrage. Das Votum fiel laut KBV deutlich aus: Der Antrag wurde mit wenigen Enthaltungen und ohne Gegenstimmen angenommen.

 

Ungeachtet der Stärkung Köhlers wurde jedoch auch formal ein Abwahlverfahren gegen den Gesamt-Vorstand der KBV eingeleitet. Als „Warnzeichen an den Vorstand“, so Windau. Es handele sich aber ausschließlich um die Einleitung eines Verfahrens, nicht mehr und nicht weniger. Die KBV bleibe voll handlungs- und funktionsfähig, erklärte Windau nach der Sonder-VV.

 

Mehr dazu lesen Sie in der Dezember-Ausgabe der Verbandszeitschrift „DER DEUTSCHE DERMATOLOGE“.