Videosprechstunde Kein Arzt muss die Leistung anbieten – Druck der Verbraucherzentrale sinnlos

Pressemitteilung

BERLIN – Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen hält die Aufforderung der Verbraucherzentrale, Patienten sollen bei ihren Ärzten auf der Videosprechstunde bestehen, für „Humbug“. Die Verbreitung der neuen Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dauert den Verbraucherschützern zu lange. Doch kein Arzt muss eine Videosprechstunde anbieten, schon gar nicht bei einer schlechten Honorierung, stellt BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer klar.  

„Zwar ist die Videosprechstunde seit dem 1. April 2017 Bestandteil des GKV-Leistungskataloges. Da sie aber bei keinem medizinischen Fach zum Kernbereich gehört, muss kein Arzt sie anbieten“, unterstreicht Dr. Klaus Strömer. Damit reagiert der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD) auf die Aufforderung von Verbraucherschützern, Patienten sollten bei ihren Ärzten auf Videosprechstunden bestehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärt, die Ärzte setzten Gespräche per Video-Chat „nur zäh“ um.  

„Die Videosprechstunde wird im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht von wenigen Ärzten, sondern von nahezu niemandem erbracht“, bestätigt Dr. Strömer. „Dafür tragen aber nicht die Ärzte in den Praxen die Verantwortung, sondern die Selbstverwaltung“, stellt der BVDD-Präsident klar. „Ärzte, die eine Videosprechstunde anbieten, erhalten keine Vergütung für diese Leistung“, so Dr. Strömer. Bei der Einführung der Videosprechstunde in die gesetzliche Krankenversicherung haben sich die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV) und die Krankenkassen nur auf einen Pauschalbetrag für die Technik – rund 200 Euro pro Arzt und Quartal – geeinigt, die ärztliche Leistung wird damit nicht honoriert. Von der Pauschale muss unter anderem der Dienstanbieter für die Videoplattform bezahlt werden.  

Der Sprecher der KBV, Roland Stahl, hatte gegenüber der dpa, gesagt, man sei bei diesem Service erst am Anfang. Er werde sich noch weiter verbreiten. „Herr Stahl irrt ganz sicher. Die Videosprechstunde wird in Zukunft im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch nicht häufiger erbracht werden, da sie nicht honoriert wird“, betont Dr. Strömer und erneuert seine Einschätzung: „Videosprechstunden werden in Zukunft wohl nur noch im privatärztlichen Sektor angeboten werden.“  

Darüber hinaus ordnet der BVDD auch die vom Verbraucherzentrale Bundesverband kolportierten Daten einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2015 anders ein. Die Umfrage unter Patienten zeigte, dass nur 4 % der Befragten häufig eine Videosprechstunde nutzen wollen, 12 % des Öfteren und 29 % eher selten. Die Verbraucherschützer ziehen daraus den Schluss, dass fast jeder Zweite eine Videosprechstunde nutzen würde. Druck auf die Ärzte könnte nach Ansicht des BVDD aber höchstens von den vier Prozent kommen, die die Leistung häufig nutzen wollen.  

Der BVDD hatte die Einführung der Videosprechstunde in die gesetzliche Krankenversicherung mit einem in Deutschland bis dahin einzigartigen Pilotprojekt gemeinsam mit Techniker Krankenkasse im Jahr 2016 vorangetrieben, die Honorierung der Leistung aber als „Bankrotterklärung der Selbstverwaltung“ für die Nutzung von neuen Medien in der ambulanten Medizin bezeichnet.

 

wha/BVDD