Honorarrunde 2014: Krankenkassen entziehen sich weiter dem gesetzlichen Auftrag
BERLIN - Nach den gesetzlichen Bestimmungen tragen die Krankenkassen die Kosten für zunehmende Morbidität und die Alterung ihrer Versicherten. Um diese Risiken auszugleichen, hat der Gesetzgeber eine jährliche Anpassung der ärztlichen Vergütung vorgesehen. Die jetzt zwischen Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung im erweiterten Bewertungsausschuss für das Jahr 2014 neu getroffene Regelung wird diesem Auftrag nicht gerecht, stellt die Verbandsleitung des BVDD dazu in einer aktuellen Stellungnahme fest.
Weiter heißt es in der Presseerklärung des BVDD zur Honorarunde 2014 wörtlich:
Statt einer verbindlichen Regelung empfehlen beide Seiten lediglich einen Korridor, der zudem regional ausgehandelt werden soll. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir: die gesetzlich gebotene Anpassung der Preise findet in einer Reihe von Bundesländern allenfalls nach Kassenlage statt. Ein tatsächlicher Ausgleich für Mehrarbeit bleibt Makulatur.
Hinzu kommt, dass eine lineare Anhebung der Preise um 1,3 Prozent die über viele Jahre währende Unterdeckung bei der Kostenentwicklung in den 2700 Vertragsarztpraxen unserer Mitglieder fortschreibt. Die jetzt vereinbarte Förderung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung entspricht einem Plus von nicht einmal 0,6% bezogen auf die Gesamtvergütung.
Gleichzeitig wird die Mengenbegrenzung weiter fortgeschrieben. Eine verlässliche Vergütung für jede erbrachte Leistung steht weiterhin nur auf dem Papier.
Das bedeutet für uns Ärzte wie unsere Haut- und Allergiepatienten:
- Solange die Krankenkassen sich weigern, sämtliche medizinisch notwendigen Leistungen auch ohne Abzüge zu bezahlen, wird die mehr oder minder heimliche Rationierung ärztlicher Leistungen fortgesetzt. In der Dermatologie sind hiervon vor allem chronisch Hautkranke und Allergiker betroffen.
- •Die zunehmende Zahl von Hautkrebsfällen in einer im älter werdenden Bevölkerung kann innerhalb dieser willkürlichen Geldverteilungssystematik weiterhin nicht angemessen abgebildet werden.
- • Um die finanzielle Grundlage ihrer Praxis zu sichern, bleiben Dermatologinnen und Dermatologen gezwungen, ihr fachärztliches Leistungsangebot ausserhalb der gesetzlichen Krankenversicherung auszubauen und medizinische Leistungen in anderen versorgungsfernen Bereichen anzubieten.
- Für gesetzlich Krankenversicherte bedeutet das: weniger Sprechzeiten, längere Wartezeiten auf einen Termin und eine kürzere Zeittaktung in der Praxis.
- Für den ohnehin knapper werdenden medizinischen Nachwuchs fehlen Impulse, sich niederzulassen und in der wohnortnahen Versorgung vertragsärztlich tätig zu werden.
Uns empört angesichts der rechtswidrig überhöhten „Rücklagen“ des Gesundheitsfonds eine solche Sparpolitik, die auf dem Rücken der im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen und der gesetzlich krankenversicherten Patienten ausgetragen wird.
Uns enttäuscht abermals der Vorsitzende des Schiedsamts, Prof. Jürgen Waasem, der nach seiner katastrophalen 0,9%-Honorar-Entscheidung vom letzten Jahr angekündigt hat, einen nachvollziehbaren Berechnungsmodus zur Anpassung der Arzthonorare an Preissteigerung und Inflation vorzulegen und der jetzt mit der Anhebung der Preise um 1,3% erneut die Arbeitsleistung der Ärzteschaft unterfinanziert.
Uns ärgert aber auch das Scheitern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bei der Umsetzung des Positionspapiers, das nach einem Votum der Deutschen Ärzteschaft die Vorraussetzung für die weitere Übernahme des Sicherstellungsauftrages darstellt.