Bereits beim Vertragsabschluss mit der Techniker Krankenkasse (TK) hatte Verhandlungsführer Dr. Ralph von Kiedrowski vom BVDD-Vorstand damit gerechnet, dass weitere Ersatzkassen dem Vertrag nach §140a des Sozialgesetzbuchs V beitreten werden. Nun haben die KKH rückwirkend zum 1. April 2019 und die DAK-Gesundheit (geltend ab dem 1. Juli 2019) den Schritt vollzogen. Ziel ist eine leitliniengerechte verbesserte Versorgung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis, bei denen eine Behandlung mit einem Biologikum oder PDE-4-Hemmern indiziert ist.
Teilnehmen können Dermatologinnen und Dermatologen, die Mitglied im BVDD sind und über ein gültiges Zertifikat Psoriasis der Deutschen Dermatologischen Akademie (DDA) verfügen oder 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten einer psoriasis-spezifischen Fortbildung und Erfahrungen in der Systemtherapie nachweisen.
Alle erforderlichen Informationen und die stets aktuellen für die Teilnahme erforderlichen Unterlagen erhalten interessierte Dermatologinnen und Dermatologen bei bcs.
Einen ersten Überblick bietet ein Factsheet im geschlossenen Mitgliederbereich von bvdd.de.
wha/BVDD