Medikationsplan wird extrabudgetär vergütet
BERLIN – In der Dritten Verhandlungsrunde zu den Honoraren der niedergelassenen Ärzte für das kommende Jahr konnten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband einigen: Unter dem Strich steht ein Plus von rund einer Milliarde Euro.
Rund 315 Millionen entfallen auf den Orientierungswert für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Dieser steigt ab 1. Januar 2017 von jetzt 10,4361 Cent auf 10,5300 Cent. Dies entspricht einem Plus von 0,9 Prozent.
Weitere rund 170 Millionen Euro müssen die Krankenkassen mehr bereitstellen, um den steigenden Behandlungsbedarf aufgrund zunehmender Krankheiten und einer immer älterwerdenden Bevölkerung zu decken. Der Bewertungsausschuss beschloss dazu für jeden KV-Bereich zwei regionale Veränderungsraten – für die Morbidität und für die Demografie. Bei den Raten handelt es sich um Empfehlungen. Sie bilden die Grundlage für die sich anschließenden regionalen Verhandlungen.
Bei den Ausgaben für extrabudgetäre Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und ambulantes Operieren wird ausgehend vom Trend der vergangenen Jahre im nächsten Jahr mit einem Plus in Höhe von 330 Millionen Euro gerechnet.
Für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans, auf die gesetzlich Krankenversicherte ab dem 1. Oktober 2016 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben, werden im kommenden Jahr rund 163 Millionen Euro veranschlagt. Die Summe wird laut KBV-Vorstand Regina Feldmann unterschiedlich auf Haus- und Fachärzte verteilt werden: „Im hausärztlichen Bereich wird es eine Einzelleistung geben und für die Patienten, die schon chronisch krank sind, einen Zuschlag zur Chronikerpauschale.“ Im fachärztlichen Bereich werde es diese Einzelleistung für einzelne, ausgewählte Arztgruppen auch geben. Für die übrigen Fachärzte sei ein Zuschlag zur Grundpauschale vorgesehen.
Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zeigte sich mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Es sei zwar kein Grund zum Jubeln, mache aber deutlich, dass der von der KBV wiederholt dargestellte Nachfinanzierungsbedarf unstrittig sei, sagte er.
KBV/wha