Leistungen sollen dem Honorar angepasst werden
FRANKFURT - Sollten die hessischen Krankenkassen nicht endlich ihre Blockadehaltung in Sachen Honorar aufgeben, droht die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) mit der Einführung eines sogenannten Notstands-Honorarverteilungsmaßstabs (HVM). Damit sollen die ärztlichen Leistungen nach unten an die Honorare angepasst werden.
Die Vertreterversammlung hat die beiden Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych und Dr. Günter Haas, mit einem Mandat ausgestattet, einen solchen HVM festzulegen.
„Der Not-HVM wird gerade angedacht und durch erfahrene Kollegen kurzfristig mit Inhalten gefüllt. Wir werden dann die Bewertungen „ausreichend und wirtschaftlich“ einer Überprüfung unterziehen“, erklärte dazu Dr. Siegfried Möller, der in der Vertreterversammlung der KVH die Interessen der Dermatologen wahrnimmt. Zwar wolle man auf jeden Fall versuchen, mit den Kassen eine Einigung über die Honorare herbeizuführen. „Wir wissen aber aus leidiger Erfahrung, dass die Kassen dazu tendieren, einen angestiegenen Leistungsbedarf zu nihilieren“, so der Wiesbadener Hautarzt und stellvertretende BVDD-Landesvorsitzende weiter.
Gleichzeitig begrüßte Möller, dass man als KVH nun den niedergelassenen Kollegen den Rücken stärken könne, und erinnerte daran, dass die hessischen Dermatologen mit einem RLV von lediglich 14,36 Euro immer noch eine exzellente Versorgung der Bevölkerung gewährleisten würden. „Die aufwendigen und immer wieder neu verschärften Hygiene-Vorschriften verschlingen aber riesige Ressourcen, und dafür muss nun eine zusätzliche Vergütung her, damit nicht noch mehr Geld der Patientenversorgung entzogen wird“, appellierte Möller in Richtung Krankenkassen. „Wir können das alleine nicht mehr stemmen.“
Die beiden Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dastych und Haas, betonten, man habe in den letzten Wochen sehr viel unternommen, um die Notwendigkeit von Honorarzuwächsen zu belegen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Hessen als einer der drei verbliebenen Nettozahler im Länderfinanzausgleich zwar auf der einen Seite seine Wirtschaftskraft dokumentiere, die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Hessen aber im Honorarvergleich hinterher hinken würden.
Die KVH und die Krankenkassen hatten sich trotz mehrerer Verhandlungsrunden nicht auf ein Honorar für 2013 einigen können. Nachdem die KV Hessen die Verhandlungen für gescheitert erklärt hatte, muss nun das Schiedsamt entscheiden.