Praxismanagement Laboraufträge werden digital

Hautarztnews

BERLIN – Ab 1. Juli 2017 können niedergelassene Ärzte ihre Laboraufträge digital ausstellen und übermitteln. Auf eine Vereinbarung zu digitalen Vordrucken haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geeinigt.  

Sie gilt für jährlich rund 94 Millionen Überweisungs- und Anforderungsscheine in Form der Laboraufträge Muster 10 und 10 A, die bisher ausschließlich in Papierform ausgestellt werden. „Das ist ein praktischer und sinnvoller Einsatz der Digitalisierung“, kommentierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen die Übereinkunft. Dort, wo die Digitalisierung Sinn macht, treibe die KBV sie voran.  

Die neue Vereinbarung wurde dem Bundesmantelvertrag als Anlage hinzugefügt. Sie regelt die Überweisung zum Labor und zum radiologischen Telekonsil. Das Ganze kann um weitere digitale Vordrucke erweitert werden. Die beiden Labormuster 10 und 10A zählen zu den am häufigsten genutzten Vordrucken. „Damit wollen wir die Kollegen von einem großen Stück papierner Bürokratie befreien. Es kann aber jeder selbst entscheiden, ob er künftig den digitalen oder den herkömmlichen Weg wählt“, sagte Gassen. Erste Anwendung findet das digitale Ausstellen und Übermitteln von Mustern ab dem 1. April zur Beauftragung des radiologischen Telekonsils, das dann als neue Leistung eingeführt wird.

 

KBV/wha