KBV-Vertreterversammlung stellt Weichen für wichtige Neuregelung
BERLIN - Die KBV-Vertreterversammlung hat die Weichen für eine fallzahlbezogene Förderung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung gestellt. Die Neuregelung soll zum 1. Juli 2013 wirksam werden und zunächst überwiegend aus Umverteilungen innerhalb der Gesamtvergütung finanziert werden.
Nach kontroverser Debatte fiel die Entscheidung, die neue Strukturkomponente auf definierte Fachgruppen zu begrenzen. Die Dermatologie gehört nach dem in Berlin präsentierten Konzept zu den begünstigten Facharztgruppen. Nach einer Modellrechnung der KBV, die auf den abgerechneten Leistungen des Jahres 2011 aufsetzt, wird die an der Grundversorgung teilnehmende dermatologische Praxis im Schnitt 3,9% gewinnen.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, sprach nach der Abstimmung von einem ersten Schritt. Die neu geschaffene Struktur soll nach seinen Worten ausgebaut und in Zukunft auch in den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen berücksichtigt werden.
"Die Mitglieder der Vertrerterversammlung der KBV erkennen die Notwendigkeit einer flächendeckenden ambulanten zum hausärztlichen Versorgungsauftrag abgegrenzten fachärztlichen Versorgung an und stellen fest, dass mit dem vorgelegten Konzeptein erster Teilschritt zur Stärkung dieser notwendigen Versorgungsebene erreicht werden kann." heißt es wörtlich in der schriftlichen Begründung zum Antrag des KBV-Vorstands.
Zunächst soll der Vergütungszuwachs des fachärztlichen Anteils an der Gesamtvergütung zur Finanzierung eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen etwaige Bewertungsreserven aus hochtechnischen Leistungen von den KVn zur Stärkung der fachärztlichen Grundversorgung genutzt werden.
Wie Köhler auf der KBV-Vertreterversammlung weiter berichtete, haben sich bis zum 6. Dezember rund 30% der Vertragsärzte an der Umfrage der KBV zu den Bedingungen der Übernahme der medizinischen Versorgung im Rahmen des Sicherstellungsauftrags beteiligt. Eine klare Mehrheit votiere für feste Preise und die Sicherung der Therapiefreiheit des Arztes ohne Regressdruck.
Der BVDD hat seine Mitglieder aufgerufen, sich an der KBV-Mitgliederbefragung geschlossen zu beteiligen. Dazu besteht noch bis zum 23. Dezember 2012 Gelegenheit.
Mehr von den Ergebissen der KBV-Vertreterversammlung in der kommenden Ausgabe von DER DEUTSCHE DERMATOLOGE.
Wenn Sie minütlich über wichtige Ereignisse wie die KBV-Vertreterversammlung unterrichtet werden wollen, dann melden Sie sich bei Twitter an und werden Follower von BVDD_de