Die Kritik an der GOÄ-Verhandlungsführung nimmt an Schärfe zu
BERLIN – Die Entrüstung über die Haltung der Bundesärztekammer bei den Verhandlungen über die neue Gebührenordnung Ärzte schlägt seit Wochen hohe Wellen. Die Forderung nach einem außerordentlichen Ärztetag steht im Raum. Auch eine Informationsveranstaltung der BÄK hat die Gemüter nicht beruhigt. Im Gegenteil.
Der BVDD-Vorstand unterstützt den Ruf nach einer außerordentlichen Ärztetag, wie BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer auf der Herbstsitzung des Beirats deutlich machte. Der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich, hat inzwischen den Hintergrund für einen solchen spektakulären Schritt verdeutlicht. Er warnte die Bundesärztekammer (BÄK), ihre Kompetenzen bei den Verhandlungen zur Reform der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) zu überschreiten. „Die Bundesärztekammer hat keine demokratische Legitimation, eine GOÄ mit dem jetzt bekannt gewordenen Paragrafenteil zu verhandeln“, so Dr. Dirk Heinrich. “
Nach Einschätzung von NAV-Verbands-Chefs sei für Änderungen im Paragrafenteil eine breite Diskussion der bekannten Sachverhalte in der Ärzteschaft unabdingbar. Dies könne im Rahmen eines außerordentlichen Ärztetags geschehen.
Heinrich: „Zentrale Elemente des freien Berufes, nämlich neue Leistungen in die eigene Gebührenordnung aufnehmen zu können und den Korridor der Honorierung frei zu bestimmen, werden eingeschränkt oder ganz beschnitten.“ Für solch prinzipielle und weitreichende GOÄ-Veränderungen fehle der BÄK das Verhandlungsmandat, ergänzt der NAV-Vorsitzende.
Kritisch sei weiterhin die drohende Angleichung der Honorarsysteme von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. „Anstatt die veralteten Leistungslegenden zu modernisieren und eine angemessene Bewertung auf betriebswirtschaftlicher Grundlage festzulegen, droht eine GOÄ nach Vorbild des EBM.“
Die Einführung einer „Gemeinsamen Kommission“ aus Vertretern von BÄK, PKV und Beihilfestellen komme dem Bewertungsausschuss aus KBV- und Kassenvertretern nahe. Darüber hinaus werde der so genannte robuste Einfachsatz künftig kaum überschritten werden können, befürchtet Heinrich.
Für die Abrechnung des zweifachen Satzes werde es lediglich eine eingeschränkte Liste mit Begründungen geben. „Damit finden die Behandlungsintensität oder die Schwere einer Erkrankung keine Berücksichtigung mehr. Eine individuelle Rechnungsstellung durch flexible Multiplikatoren auf Basis einer professionell autonomen Entscheidung des Arztes wird dann nicht mehr möglich sein“, kritisiert der NAV-Vorsitzende.
Die in den vergangenen Wochen stückweise bekannt gewordenen Reforminhalte gehen nach Einschätzung Dr. Heinrichs weit über die Beschlusslage des Deutschen Ärztetags hinaus. „Durch die Annäherung der GOÄ an den EBM werden die Weichen in Richtung einer einheitlichen Gebührenordnung gestellt. Damit liefert die Bundesärztekammer eine Steilvorlage für die Bürgerversicherung. Diese wegweisenden Entscheidungen können nicht einer kleinen Runde von Verhandlungsführern überlassen werden“, konstatiert der NAV-Vorsitzende.
Die Informationen der BÄK zum Verhandlungsstand über öffentlich zugängliche Kanäle bleiben dürftig. Ebenso schaffen die neuerdings auf dem Webauftritte der BÄK eingestellten Antworten auf häufig genannte Fragen kaum Klarheit über die Strategie, mit er die BÄK die weiteren Verhandlungen führt. Immerhin bleibt noch Zeit. Erst am 1. Oktober 2016 soll das neue Honorarsegelwerk in Kraft treten.
nav/red 26.11.2015