Ärztetag NAV-Virchow-Bund zufrieden mit den GOÄ-Beschlüssen

Gesundheitspolitik

Forderungen der Allianz deutscher Ärzteverbände weitestgehend umgesetzt

HAMBURG - Der 119. Deutsche Ärztetag ist mit seinen Beschlüssen für die weiteren GOÄ-Verhandlungen den Forderungen der Allianz deutscher Ärzteverbände weitestgehend gefolgt, wie NAV-Chef Dr. Dirk Heinrich in einem Mitgliederrundschreiben feststellt.

In einer weitgehend sachlichen Diskussion und liberalen Diskussionsleitung habe der Ärztetag all die Punkte der so genannten Kritiker bestätigt, die auf dem außerordentlichen Ärztetag im Januar noch teils heftig und polemisch angegangen und mit Verfahrenstricks abgeschmettert worden seien, so Heinrich weiter.

Im Detail beschlossen hat der Ärztetag folgende Punkte:

  • Der Vorstand der Bundesärztekammer erarbeitet für die neue GOÄ gemeinsam mit den jeweiligen Berufsverbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften dem medizinischen Fortschritt entsprechende Leistungslegenden und entsprechende Bewertungen.
  • Die Berufsverbände und wissenschaftlichen Fachgesellschaften sind in die Verhandlungen einzubeziehen, indem sie regelmäßig und umfassend über den Stand der Verhandlungen unterrichtet werden und ihren Sachverstand jeweils einbringen können. In die Bewertung der notwendigen Simulationsberechnungen werden die Berufsverbände einbezogen.
  • Die Leistungslegenden und -bewertungen der GOÄ müssen aktuellen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnissen entsprechen. Hierfür muss sowohl für die derzeitige Erstellung einer GOÄneu als auch für deren künftige Aktualisierungen ein geeignetes Anhörungs- und Informationsverfahren mit den Berufsverbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften etabliert werden.
  • Ein von der Ärzteschaft, deren verfassten Organen und Verbänden getragener GOÄ-Entwurf wird durch den Vorstand der Bundesärztekammer erarbeitet, der sodann zur Grundlage neu aufzulegender Verhandlungen mit den Kostenträgern gemacht wird. Dabei wird die Bundesärztekammer ein professionelles Projektmanagement einrichten.
  • Das Dezernat der Bundesärztekammer, das sich mit der GOÄ beschäftigt, muss personell und materiell so ausgestattet werden, dass es auch im Verhältnis zum Verhandlungspartner dieser Aufgabe gewachsen ist. Es soll sich in sinnvollen Fällen externer Experten bedienen.
  • Der Vorstand der Bundesärztekammer erstellt vor den Verhandlungen mit der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe statische und dynamische Simulationen, um die qualitativen und quantitativen Auswirkungen der GOÄ-Reform abschätzen zu können. Diese sind dem 120. Deutschen Ärztetag 2017 sowie auch den Berufsverbänden vorzulegen.
  • Das Präsidium der Bundesärztekammer wird beauftragt, bei den Verhandlungen zur neuen GOÄ die Bildung von Analogziffern genauso wie in der bisherigen Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erhalten.
  • Die Steigerungsfaktoren müssen in der neuen GOÄ grundsätzlich und generell zur Verfügung stehen. Um die Rechnung individuell entsprechend dem Aufwand gestalten zu können, muss es einen Spielraum mit einer freien Wahlmöglichkeit des Faktors in einem gewissen Bereich geben. Eine Untergrenze für den Faktor muss weiterhin vorgesehen werden.

 

Einzig ein Antrag der Allianz, der eine Veränderung der Bundesärzteordnung und des Paragrafenteils abgelehnt hätte und lediglich eine Aktualisierung der Leistungslegenden und Bewertungen vorsah, wurde nicht angenommen. Hier einigten sich die Delegierten jedoch auf einen Kompromiss, der vorsieht, dass Veränderungen in diesem Bereich nur dann zulässig sind, wenn sie inhaltlich zum Betreiben einer novellierten Gebührenordnung notwendig sind. Dies ist mit den Berufsverbänden und den Spitzenorganisationen der Ärzte abzustimmen. „Diese Einschränkung kann als Vetorecht der Verbände gegen einen Eingriff in Bundesärzteordnung und Paragrafenteil verstanden werden“, so Heinrich.

Jetzt gelte es, die Bundesärztekammer und ihre GOÄ-Verhandler „engmaschig auf die Einhaltung der Vorgaben, vor allem aber auf die kontinuierliche Einbindung der Verbände hin zu überprüfen“, fordert der NAV-Chef.

 

wha/BVDD