Im neuen Kapitel „Berufsbedingter Hautkrebs" wird auf die bestimmten Hautkrebsarten, die durch arbeitsbedingte solare UV-Strahlungsexposition wesentlich mitverursacht werden, eingegangen. „Hierzu zählen Plattenepithelkarzinome der Haut sowie die Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms, die aktinischen Keratosen, wenn sie multipel sind", so Prof. Andrea Bauer, eine der Leitlinienkoordinatoren. Zur Prävention sollten Arbeitgeber daher für Mitarbeiter, die im Freien tätig sind, entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten.
Im Kapitel „Klimawandel und UV-Strahlung" gehen die Leitlinienautoren auf den aktuelle Wissensstand zu diesem Thema ein und zeigen unter anderem städtebauliche Maßnahmen auf, mit denen gesundheitliche Schäden durch Hitze und UV-Strahlung verringert werden können.
Weiterhin sind in der Leitlinie beispielsweise zielgruppenspezifische Empfehlungen zur Verhaltensprävention bei künstlicher UV-Strahlung erarbeitet worden. „Solariumbesucher und -besucherinnen erkranken häufiger an Hautkrebs, dies gilt auch für das besonders gefährliche maligne Melanom", sagt Prof. Eckhard Breitbart, der zusammen mit Prof. Andrea Bauer die Erstellung der S3-Leitlinie koordinierte. „Um das Hautkrebsrisiko zu reduzieren, empfehlen wir, generell auf Solariumbesuche zu verzichten", so Breitbart.
Neben den Empfehlungen zur Primärprävention, betreffen die Aktualisierungen auch Empfehlungen zur Sekundärprävention. So beschäftigt sich die Leitlinie auch mit dem Thema der Früherkennung von Hautkrebs. Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Die Leitlinienautoren empfehlen neben dem standardisierten Hautkrebsscreening zudem die Selbstuntersuchung der Haut.
Zusätzlich liefert die Leitlinie erstmalig eine umfassende Aufarbeitung gesundheitsökonomischer Bewertungen von primärpräventiven Maßnahmen sowie ein systematisches Literaturreview zur Kosteneffektivitätsanalyse der sekundären Prävention von Hautkrebs.
Um begriffliche Unklarheiten im Bereich Prävention, Früherkennung und Screening zu beseitigen, ist darüber hinaus in einem weiteren eigenständigen Kapitel eine begriffliche Einordnung ergänzt worden. Relevante Definitionen und Konzepte der Prävention werden hier eingeordnet und voneinander abgrenzt.
Insgesamt wurden 61 neue Empfehlungen in die Leitlinie aufgenommen und 43 weitere Empfehlungen wurden angepasst.
Die Leitlinie ist hier abrufbar. Zusätzlich sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App für iOS und Android integriert.
ar/BVDD
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention