Arbeitsmedizin Neue Pflichten für Arbeitgeber, mehr Schutz für Außenarbeiter

Berlinhaut+job, Hautarztnews

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ zugestimmt und damit einer wesentlichen Änderung: Arbeitgeber müssen im Freien tätige Arbeitnehmer, nun besser vor intensiver Belastung durch UV-Strahlung schützen.

iStock/damitcudic

In der vom Bundesrat zugestimmten Verordnung heißt es wörtlich:  Bei Tätigkeiten im Freien mit besonders intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig drei Stunden oder mehr je Tag, hat der Arbeitgeber Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, durch die die Belastung durch natürliche UV-Strahlung möglichst gering gehalten wird. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), sollen damit arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen durch natürliche UV-Strahlung vermieden oder minimiert werden und die hohe Zahl an Berufskrankheiten mit Hilfe von präventiven Maßnahmen reduziert werden.

Seit dem 1. Januar 2015 werden "Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung" (heller Hautkrebs) in der Berufskrankheiten-Verordnung als Berufskrankheit Nummer 5103 geführt. Bis Ende 2017 gab es nach Angaben des BMAS bereits rund 12.500 Anerkennungen und 16 Todesfälle. Betroffen sind insbesondere die Landwirtschaft und das Baugewerbe. Über alle Branchen hinweg ist die Berufskrankheit Nummer 5103 nach Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste Berufskrankheit.

Mit der Änderung soll der Schutz der Beschäftigten an den Stand der Arbeitsmedizin und an die Entwicklungen im Berufskrankheitenrecht angepasst werden. „Darüber hinaus können über dieses betriebliche Angebot all jene mobilisiert werden, die nicht über andere Vorsorgeangebote zur Hautkrebsfrüherkennung zu erreichen sind“, erläutert Prof. Swen Malte John, wissenschaftlicher Direktor und Chefarzt des Instituts für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation an der Universität Osnabrück (iDerm). 

 

ar/BVDD