Die neue S3-Leitlinie löst die bestehenden Leitlinien – eine S2k-Leitlinie zum PEK aus dem Jahr 2013 und eine S1-Leitlinie zur AK aus dem Jahr 2011 – ab. Die Aktualisierung und die Anhebung auf das S3-Niveau waren dringend erforderlich, um angesichts des steigenden Bedarfs und der Vielzahl an Therapieoptionen Ärzten eine evidenzbasierte Orientierungshilfe zu geben. Zielgruppe sind Patienten mit aktinischen Keratosen und Plattenepithelkarzinom der Haut. Besonders wird auch auf Risikogruppen eingegangen, beispielsweise auf immungeschwächte Patienten. Die Leitlinie enthält außerdem Themen, die bisher in den Vorgänger-Leitlinien unberücksichtigt geblieben sind, wie die nicht-invasive Hautkrebsdiagnostik und UV-induzierter Hautkrebs als Berufskrankheit.
„Es gibt viele Möglichkeiten, bereits die Vorstufe zum weißen Hautkrebs – die Aktinische Keratose – zu behandeln“, sagt Prof. Carola Berking von der Hautklinik der Universität München, Koordinatorin der Leitlinie. So können beispielsweise Lasertherapien oder topische Arzneimittel in Creme- oder Gelform zum Einsatz kommen. „In der Leitlinie wurden Studien systematisch ausgewertet und die Therapien auf Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Nachhaltigkeit untersucht. Ärzte erhalten so einen Überblick, welche Behandlungen nach Schweregrad der Erkrankung erforderlich sind“, erläutert Prof. Claus Garbe von der Universitätshautklinik Tübingen, ebenfalls Koordinator der Leitlinie. Die S3-Leitlinie soll Qualitätsstandards setzen, welche über die gleichzeitig entwickelten Indikatoren in Krebsregistern und in zertifizierten Hautkrebszentren erfasst werden können und damit langfristig die Versorgung von Hautkrebspatienten verbessern.
Das Plattenepithelkarzinom (PEK) entsteht vorwiegend durch eine hohe UV-Strahlung und gehört nach dem Basalzellkarzinom zu den häufigsten malignen Hauttumoren. Tumoren mit einer Größe von weniger als einem Zentimeter metastasieren selten und haben sehr gute Heilungschancen. Die Vorstufe des hellen Hautkrebses ist die Aktinische Keratose (AK), eine lichtbedingte Hautveränderung. Sie tritt noch häufiger auf als das PEK. Das Risiko, an einem PEK oder einer AK zu erkranken, steigt mit zunehmendem Alter. Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung gehen Experten deshalb davon aus, dass die Anzahl der Neuerkrankungen in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Das PEK und die AK gelten in bestimmten Fällen als berufsbedingte Erkrankungen. Der Arbeitgeber muss daher entsprechende Schutzmaßnahmen zur Prävention einleiten, wie etwa einen ausreichenden Sonnenschutz.
An der Erarbeitung der S3-Leitlinie Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut waren 28 Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt.
red/BVDD