Millionen chronisch hautkranker Patienten mit Neurodermitis über 12 Jahre müssen ihre Hautpflegeprodukte für die wichtige und medizinisch geforderte therapeutische Hautpflege aus eigener Tasche bezahlen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt dies nicht. Verantwortlich dafür ist das 2004 eingeführte Modernisierungsgesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), mit dem die Erstattungsfähigkeit von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten ausgeschlossen wurde.
Der Deutsche Neurodermitis Bund e.V. versucht nun, diesen diskriminierenden Zustand und die enorme wirtschaftliche Benachteiligung der chronisch Hautkranken zur Sprache zu bringen und zu bewirken, dass die Kosten für die notwendigen Pflegeprodukte von den Krankenkassen mitgetragen werden. Nach Angaben des Neurodermitis Bundes liegen diese bei durchschnittlich 1.500 Euro pro Jahr.
Die Petition wurde im Internet auf der nach eigenen Angaben weltweit größten Plattform für Petitionen www.change.org eingestellt und kann dort unterschrieben werden. Zurzeit liegen rund 35.000 Unterschriften vor. In wenigen Wochen sollen diese Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bei einem Termin in Berlin überreicht werden.
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) setzt sich seit Einführung der Ausgliederung von nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten aus der Erstattungspflicht mit Nachdruck für die Verordnungsfähigkeit harnstoffhaltiger topischer Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ein. „Wir haben über Jahre gemeinsam mit den Patientenorganisationen für den Erhalt der Erstattung von Intervall-Therapie und Basis-Therapie in der Versorgung chronischer Hauterkrankungen gekämpft und sehen auch heute eine deutliche und durch medizinische Aspekte nicht zu rechtfertigende Benachteiligung unserer Patienten mit chronischen Hauterkrankungen“, unterstreicht dazu BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer.
Auch die von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) erarbeitete Leitlinie empfiehlt nicht nur die regelmäßige Anwendung von Basistherapeutika, sondern auch deren Kostenübernahme durch die Krankenkassen. „Die für den Patienten kostenintensive Basispflege entspricht einer Basistherapie“, heißt es als Begründung dafür in der Leitlinie.
red/BVDD