BVDD: Ein guter Tag für die Dermatologie
BERLIN – Der Bundestag hat das E-Health-Gesetz verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen vehement vorangetriebene Video-Konsultation, die in letzter Minute durch einen Änderungsantrag in das Gesetz aufgenommen wurde. Die Nutzung der pannenbehafteten elektronischen Gesundheitskarte wird sich Medienberichten zufolge jedoch weiter verzögern.
Neben der Röntgenbefundung sollen auch Video-Konsultationen in Echtzeit mit Bestandspatienten als telemedizinische Anwendung ihren festen Platz in der Patientenversorgung finden. Laut E-Health-Gesetz hat der Bewertungsausschuss bis zum 30. September 2016 Zeit, zu prüfen, inwieweit Leistungen über diesen Weg erbracht werden können. Die zugehörigen EBM-Ziffern sollen ab Juli 2017 greifen, die nötigen Vereinbarungen hierfür sind bis 31. März 2017 zu treffen oder es drohen Kassen und KBV eine einprozentige Haushaltskürzung. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Schiedsstelle angerufen werden.
„Das ist ein guter Tag für die Dermatologie, ein Fortschritt für die Patientenversorgung und eine Anerkennung unserer politischen Arbeit im Schulterschluss mit der Wissenschaft“, kommentierte BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer die Aufnahme der Video-Konsultation in das E-Health-Gesetz. Damit habe der Gesetzgeber, maßgeblich durch die Initiative des BVDD, der Selbstverwaltung ins Stammbuch geschrieben, dass eine derartige Leistung in den EBM einzuführen ist.
Der Berufsverband hatte nicht nur bereits Anfang September 2015 ein Pilotprojekt zur Video-Konsultation gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse und dem Unternehmen Patientus gestartet. Darüber hinaus war auch die BVDD-Spitze vom Bundesgesundheitsministerium zum Gespräch über Telemedizin eingeladen worden. Dabei diente ein gemeinsam mit der Bundesärztekammer, der KBV und Experten der Telekom entwickelte Positionspapier der Dermatologen zur Telemedizin als Grundlage für den Gedankenaustausch mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.
Dieser musste allerdings mit Blick auf die Nutzung der pannenbehafteten elektronischen Gesundheitskarte (eGK) kurz vor der Verabschiedung des E-Health-Gesetzes einen erneuten Rückschlag einstecken. Wie der „Kölner Stadtanzeiger“ berichtet, schafft es die IT-Industrie – allen voran die Telekom-Tochter T-Systems – nicht, die sogenannten Konnektoren zu produzieren. Sie werden benötigt, um die Lesegeräte in der Praxis online zu schalten und die auf der eGK gespeicherten Daten verschlüsselt zu übertragen. Der Zeitung liegen Unterlagen vor aus einer Besprechung hochrangiger Vertreter aus Industrie und Gesundheitswesen mit Gröhe. Demnach könnte die flächendeckende Online-Anbindung frühestens im März 2017 statt wie geplant und vom Bundesgesundheitsminister immer wieder gefordert im Juli 2016 starten.
wha/BVDD 04.12.2015