NAV-Virchow-Bund fordert schnelle Umsetzung der GoÄ-Reform
BERLIN - Nach der Einigung von Bundesärztekammer und Privatversicherern über die Eckpunkte einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) fordert der Verband der niedergelassenen Ärzte eine schnelle Umsetzung des Projektes.
„Die GoÄ besteht in wesentlichen Teilen immer noch aus dem Jahre 1982 und ist damit völlig veraltet. Wenn sich nun die Vertragspartner weitgehend einig sind, soll und kann sich die Politik nicht verweigern“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes.
Er fordert, dass die Realisierung einer neuen GoÄ für Ärzte Priorität bei möglichen Koalitionsgesprächen und im neu zu besetzenden Bundesgesundheitsministerium haben müsse: „Eine eigenständige und wirtschaftlich kalkulierte Gebührenordnung ist das Kernmerkmal eines Freien Berufes. Kein anderer Freier Beruf handelt auf Grundlage einer derart veralteten Preisliste. Erst in diesem Jahr fand eine ordentliche Anpassung in den Gebührenordnungen für Notare und Rechtsanwälte statt, und auch bei den Zahnärzten konnte die Gebührenordnung im letzten Jahr reformiert werden“, erinnert Heinrich.
Allen Bestrebungen, eine Zusammenführung der Vergütungssysteme aus Privater und Gesetzlicher Versicherung zu betreiben, erteilt der Bundesvorsitzende eine klare Absage: „Eine GoÄ steht für die gesamte Bandbreite ärztlicher Behandlungsmöglichkeiten für den Patienten, während der Einheitliche Bewertungsmaßstab EBM nur die Kassenmedizin abbildet. Das Leistungsverzeichnis für Vertragsärzte, also der EBM, ist ein reines Verteilungsinstrument einer budgetierten Gesamtvergütung. Kassen-EBM und GoÄ passen systematisch, funktionell und wirtschaftlich nicht zusammen. Wer dies dennoch will, muss mit erheblichem Widerstand der Ärzteschaft rechnen müssen.“