Zinsloses Darlehen soll Honorarzahlungen der KV stützen
Landau - Die rheinland-pfälzische Landesregierung will den Anteil der ambulanten ärztlichen Vergütung an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit rund 16 Prozent auf 20 Prozent erhöhen. Das hat Ministerpräsident Kurt Beck in einem Schreiben an die Hautärzte in Rheinland-Pfalz mitgeteilt.
Gleichzeitig kündigte Beck in einem Schreiben an den BVDD-Landesvorsitzenden Dr. Klaus Fritz an, den Dialog zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen und der Landesregierung zu intensivieren. Erstes Thema der geplanten Treffen sei die Entwicklung von Vorschlägen für ein kalkulierbares und transparentes Vergütungssystem. Seine Landesregierung werde sich auch auf Bundesebene für eine Lösung im Interesse der rheinland-pfälzischen Mediziner einsetzen.
Im übrigen verwies Beck darauf, dass das Land zur Stützung der kommenden Honorarzahlungen einen zinslosen Kredit in Höhe von drei Millionen Euro zugesagt habe. Das Darlehen wurde nach Becks Angaben im Vorgriff auf einen für den Sommer erwarteten Schiedsamtsspruch gezahlt, der den Rechtsstreit zwischen KV und Krankenkassen über die Höhe der Nachzahlungen zur Bedienung des höchstrichterlichen Psychotherapeuten-Urteils beenden soll.
Becks Brief datiert zwei Tage vor der für seine Landsregierung erfolgreichen Landtagswahl.