„Die Online-Videosprechstunde hat den Todesstoß bekommen, bevor sie überhaupt gestartet ist“, sagte Strömer mit Blick auf die zum 1. April im EBM festgelegte Vergütung der Leistung in Form einer Technikpauschale ohne ärztliche Honorierung. „Wir müssen schauen, dass wir die Medizin langsam ins 21. Jahrhundert bekommen“, betonte der BVDD-Präsident während der Podiumsdiskussion. Dafür sei die Dermatologie Vorreiter. Deshalb sei man mehr als enttäuscht, dass eine vom Gesetzgeber im E-Health-Gesetz gewollte Videosprechstunde von der ärztlichen Selbstverwaltung zunichte gemacht worden ist. „Für die Entwicklung der neuen Medien in der Medizin ist das ein starker Rückschlag“, so Strömer.
Gleichzeitig wies er erneut darauf hin, dass die Etablierung eine Online-Videosprechstunde in die Praxis mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. So müssten beispielsweise Praxisabläufe umstrukturiert und jeder einzelne Patienten motiviert werden, eine Videosprechstunde durchzuführen. Zudem erinnerte er an haftungsrechtliche Fragen, die noch ungeklärt seien. Wer die Videosprechstunde anbieten wolle, müsse sich auf einen Pionierweg begeben, ohne zu wissen, ob er „auf dem Weg nach Westen nicht irgendwann einen Pfeil im Rücken haben wird“. Um neue Strukturen ins Gesundheitswesen einzuführen, die Versorgungsprobleme lösen sollen, müssten Anreize geschaffen werden. „Das wollte die Politik, nun liegt der Schwarze Peter eindeutig bei der Selbstverwaltung“, unterstrich der BVDD-Präsident.
Unterstützung erhielt Strömer von der CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Katja Leikert. Sie zeigte sich überzeugt, dass „die Anreizstrukturen stärker sein könnten“. Hier sei die Selbstverwaltung gefragt. CDU/CSU, aber auch SPD und Grüne wollten den Ausbau der Telemedizin, sagte Leikert. Zudem wolle man in der kommenden Legislaturperiode die Möglichkeit vorantreiben, auch den Erstkontakt zum Arzt per Video herzustellen. Bislang ist dies aufgrund des Fernbehandlungsverbotes nicht möglich.
wha/BVDD