„Wir sind davon überzeugt, dass telemedizinische Elemente in der Zukunft der Versorgung unserer Patienten eine größer werdende Rolle spielen werden“, so Dr. Klaus Strömer, Präsident des BVDD. „Gemeinsam mit der TK arbeiten wir deshalb daran, diesen Weg aktiv zu gestalten.“ Die Online-Sprechstunde dient hauptsächlich der Verlaufskontrolle oder für Patienten-Rückfragen zu einer bereits eingeleiteten Behandlung. So gelingt es, ein überfülltes Wartezimmer zu vermeiden.
„Jeder Arztkontakt ist wichtig, aber nicht jeder Patient muss dazu in die Praxis kommen“, sagt Nicolas Schulwitz, Geschäftsführer von Patientus. „Durch den Kontakt von Angesicht zu Angesicht bei der Videosprechstunde ist trotz räumlicher Trennung für das nötige Vertrauensverhältnis gesorgt.“ Unterstützend zum Gespräch können medizinische Daten – wie Röntgenbilder oder Arztberichte gemeinsam am Bildschirm betrachtet werden.
Alle Gespräche werden nach modernsten Standards verschlüsselt und durch Patientus weder aufgenommen, gespeichert, noch an Dritte übermittelt. Auch Patientus selbst kann auf den Inhalt des Videochats nicht zugreifen.
Das Gespräch zwischen Arzt und Patient findet direkt im Webbrowser statt – ohne zusätzliche Software. Beide benötigen lediglich einen internetfähigen PC oder ein Notebook, Webcam und Lautsprecher. Eine App für mobile Geräte wird bereits entwickelt.
Im persönlichen Login-Bereich hat der Arzt alle wichtigen Informationen auf einen Blick: neue Terminanfragen, bevorstehende Sprechstunden sowie eingegangenes Feedback von Patienten. Das hilft dabei, den Praxisalltag besser zu organisieren.
Das neue E-Health-Gesetz legt fest, dass die Video-Sprechstunde ab Juli 2017 in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen wird. Die TK vergütet allerdings schon jetzt jede durchgeführte Online-Videosprechstunde extrabudgetär. Zusätzlich erhalten teilnehmende Ärzte eine monatliche Dokumentationspauschale, mit der die Nutzungsgebühr von Patientus vollständig refinanziert werden kann.
TK/BVDD