Ab 1. Oktober umfasst die UV-GeoÄ darüber hinaus für Dermatologen zwei wichtige neue Leistungen: der Bericht Hautkrebs BK 5103 (Vordruck F 6120) wird von der gesetzlichen Unfallversicherung mit 30 EUR vergütet, der Nachsorgebericht Hautkrebs BK-Nr. 5103 (Vordruck F 6122) mit 50 EUR. Neu in der Gebührenordnung für Berufserkrankungen ist auch der „ausführliche Befundbericht auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers (UV-GoÄ GOP 118), der mit 30,75 EUR honoriert wird.
Mehr zum Thema auf den Websites der KBV und der Gesetzlichen Unfallversicherung.