Vergütung bei SARS-CoV-2 Veränderungen bei Video- und Telefonsprechstunden

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Möglichst wenig Besuche in der Praxis sind das Ziel. Deshalb haben sich KBV und GKV-Spitzenverband nach Verbesserungen bei der Videosprechstunde nun auch auf Änderungen bei der telefonischen Konsultation geeinigt. Doch nicht alle Fachgruppen profitieren gleichermaßen.

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KBV und GKV-Spitzenverband haben die Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert. Bislang durften Ärzte und Psychotherapeuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass dieser in die Praxis kommen musste. Auch die Menge der Leistungen, die in Videosprechstunden durchgeführt werden durften, waren auf 20 Prozent begrenzt. Für den Rest war ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich. Diese Begrenzungsregelungen wurden nach Angaben der KBV zunächst für das zweite Quartal ausgesetzt. KBV und Krankenkassen werden Ende Mai prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Für das erste Quartal erfolge keine Aussetzung, da beide Seiten davon ausgehen, dass die 20-Prozent-Marke nicht erreicht wird. Alle weiteren Regelungen für die Videosprechstunde gelten weiterhin.

Mehr Konsultationen per Telefon

Darüber hinaus haben sich KBV und GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, die Möglichkeiten zur ärztlichen und psychotherapeutischen Konsultation per Telefon während der Corona- Pandemie  für alle Fachgruppen auszuweiten. Es gibt vier unterschiedliche Gesprächskontingente - je nach Fachgruppe. Für Dermatologen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, fachärztliche Internisten, Orthopäden, FÄ für Sprach-, Stimm-, und kindliche Hörstörungen soweie für Urologen gelten folgende Regeln:

Die aufgeführten Fachgruppen können einen Patienten mindestens bis zu 25 Minuten im Quartal per Telefon betreuen; zusätzlich zur telefonischen Beratung nach der GOP 01435 (wenn kein persönlicher Art-Patienten-Kontakt in dem Quartal stattfindet). 

Abrechnung: Sie erfolgt über die neue GOP 01434 (65 Punkte/7,14 Euro): Gespräch mit dem Patienten oder einer Bezugsperson im Zusammenhang mit einer Erkrankung, Dauer: mindestens 5 Minuten.

  • Nur Telefon: die GOP 01434 wird zusätzlich zur GOP 01435 (88 Punkte/9,67 Euro) vergütet. Beide GOP werden nur vergütet, wenn der Patient in dem Quartal ausschließlich telefonisch betreut wird.
  • Fünfmal: Die GOP 01434 kann bis zu fünfmal im Arztfall abgerechnet werden.

Vergütung: Das fünfminütige Gespräch wird mit 65 Punkten (7,14 Euro) bewertet. Die Vergütung für Telefonkonsultationen beläuft sich damit auf bis zu 45,37 Euro pro Patient im Quartal, bei Kindern unter 12 Jahren auf bis zu 55,04 Euro:

  • GOP 01434 (65 Punkte): 7,14 Euro, fünfmal im Arztfall = 35,70 Euro zuzüglich
  • GOP 01435 (88 Punkte): 9,67 Euro, einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig, bei Kindern unter 12 Jahren zweimal im Behandlungsfall

Grundpauschale: Die Leistungen der GOP 01435 und 01434 werden nur vergütet, wenn der Patient in dem Quartal ausschließlich telefonisch betreut wird. Kommt der Patient in die Praxis oder es findet eine Videosprechstunde statt, kann die Grundpauschale abgerechnet werden, dafür entfallen die GOP 01435 und 01434. 

 

Alle Details zur Telefonkonsultation finden Sie in den Praxisinfos der KBV dazu.